Zum Gesamtwerk Mit dem Band 1 beginnt die nunmehr 8. Auflage des renommierten Großkommentars. Abgeschlossen wird das nun 13 bändige Werk voraussichtlich 2020, bis dahin werden in regelmäßigem Abstand die Einzelbände erscheinen. Der Münchener Kommentar vereint in 13 Bänden das Bürgerliche Recht mit den wichtigen Nebengesetzen in einer geschlossenen, aufeinander aufbauenden Darstellung. Der einheitliche systematische Aufbau aller Kommentierungen, jeweils beginnend mit dem Normzweck, und viele Querverweise erhöhen den Praxisnutzen des Großwerkes. Wer vertiefte Informationen, die neueste Rechtsprechung und die dazu erschienene Literatur einschließlich der Hintergründe benötigt, kurz, "wer es genau wissen will", wird gerne immer wieder auf den Münchener Kommentar zum BGB zurückgreifen. In der 8. Auflage wird der bisherige Band 2 zum Allgemeinen Schuldrecht zur leichteren Handhabung in zwei Bände geteilt. Dadurch erhöht sich die Zahl der Bände, jedoch nicht der Seitenumfang für das Gesamtwerk. Vorteile auf einen Blick - hoher Praxisnutzen - wissenschaftliche Reputation - verlässliche Zitatquelle Zu Band 1 Für die 8. Auflage wurde Band 1 insgesamt überarbeitet. Der Band enthält grundlegende Vorschriften zu Willenserklärung und Geschäftsfähigkeit, zur Vertretung und zum Vertrag, aber auch zum Vereinsrecht und zum Personenrecht, auf die nach der Systematik des BGB bei jedem Sachverhalt zurückzugreifen ist. Selbstverständlich sind die aktuelle Gesetzgebung, neueste Rechtsprechung und einschlägige Fachliteratur durchgängig berücksichtigt. Die Kommentierung zum Verbraucherbegriff, in Abgrenzung zu den Arbeitnehmern oder Existenzgründern, wurde grundlegend neu strukturiert. Große Teile der Kommentierung zum Vereinsrecht sind in dieser Auflage neu verfasst. Besonders betroffen von Reformen war das Verjährungsrecht mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten sowie mit dem Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung. § 12 zum Namensrecht enthält unter anderem das Recht der Domainnamen, wobei aktuelle Rechtsprechung auch der Instanzgerichte eingearbeitet ist. Der Abschnitt zum Allgemeinen Persönlichkeitsrecht sind unter Berücksichtigung der umfangreichen Rechtsprechung, insbesondere zur elektronischen Werbung und zur Löschung intimer Bilder, gründlich aktualisiert. Der elektronische Rechtsverkehr (E-Mail und Internet-Shopping) wird in das gesetzliche System der Willenserklärungen eingeordnet. Das eIDAS-Durchführungsgesetz über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste führte zu weitreichenden Änderungen im Bereich der §§ 126 ff. BGB. Der Band trägt ferner der fortschreitenden Europäisierung des Privatrechts Rechnung. Normen europäischen Ursprungs müssen "integrationsfreundlich", also europarechtskonform ausgelegt werden, um vor dem EuGH Bestand zu haben. Wegen zahlreicher Querbezüge zum Familienrecht waren auch das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen sowie das Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner in der Kommentierung des Allgemeinen Teils zu berücksichtigen. Ein eigener knapper Abschnitt ist zudem der Kommentierung des Prostitutionsgesetzes (ProstG) gewidmet. Die gesonderte Kommentierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) wurde gründlich durchgesehen und um neue Rechtsprechung ergänzt. Auf Beweislastfragen wird hingewiesen. Fazit: Der neue Band 1 enthält das elementare Handwerkszeug eines jeden Juristen zur vertieften Problemlösung. Zielgruppe Für Richter, Rechtsanwälte, Notare, Behörden, Unternehmen.