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Der Großkommentar zum BGB Zur Neuauflage von Band 4 In die 7. Auflage wurde die als so genannte "Mietpreisbremse" bekannte Gesetzesreform eingearbeitet. Die wichtigsten Änderungen durch das Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietrechtsnovellierungsgesetz) sind: - Bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen darf die zulässige Miete höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete zuzüglich 10% steigen. - In das Gesetz werden Indikatoren aufgenommen, die dafür sprechen, dass ein…mehr

Produktbeschreibung
Der Großkommentar zum BGB Zur Neuauflage von Band 4 In die 7. Auflage wurde die als so genannte "Mietpreisbremse" bekannte Gesetzesreform eingearbeitet. Die wichtigsten Änderungen durch das Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietrechtsnovellierungsgesetz) sind: - Bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen darf die zulässige Miete höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete zuzüglich 10% steigen. - In das Gesetz werden Indikatoren aufgenommen, die dafür sprechen, dass ein angespannter Wohnungsmarkt vorliegt. - Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals vermietet werden, sind von der Mietpreisbegrenzung ausgenommen. Ebenfalls ausgenommen ist die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung. - Eine zulässig vereinbarte Miete darf auch bei Wiedervermietung weiter verlangt werden. - Modernisierungen vor Wiedervermietung erlauben eine erhöhte Miete nach den Regeln einer Modernisierung im bestehenden Mietverhältnis. - Bei Staffelmietverträgen gelten die vorbezeichneten Regelungen für jede Mietstaffel, bei Indexmieten für die vereinbarte Ausgangsmiete. - Beanstandungen der vereinbarten Miete muss der Mieter qualifiziert rügen, um Rückforderungsansprüche für künftig fällige Mieten zu erhalten. - Der Mieter hat gegenüber dem Vermieter einen gesetzlichen Auskunftsanspruch zu den preisbildenden Tatsachen, soweit er diese nicht selbst ermitteln kann, z.B. mit Hilfe des örtlichen Mietspiegels. - Wohnungsvermittlungsverträge müssen in Textform (z.B. E-Mail) geschlossen werden. - Vereinbarungen zwischen Vermieter und Makler, um die Zahlungspflicht für die Maklervergütung auf den Mieter abzuwälzen, sind unwirksam. Band 4 enthält das reformierte Mietrecht und berücksichtigt das als so genannte "Mietpreisbremse" bekannte Gesetz. Das Arbeitsrecht wurde unter Auswertung der reichhaltigen Rechtsprechung gründlich aktualisiert. Aus dem Bereich des Arbeitsrechts ist insbesondere auf die Neukommentierung zum Mindestlohngesetz (MiLoG) hinzuweisen. Zu den Autoren von Band 4 Die Bearbeiter des vierten Bandes: Prof. Dr. Markus Artz, Prof. Dr. Klaus Peter Berger, Hans-Jürgen Bieber, Vors. Richter am KG a.D., Prof. Dr. Jan Dirk Harke, Richter am OLG; Prof. Dr. Martin Häublein; Prof. Dr. Martin Henssler; Prof. Dr. Curt Wolfgang Hergenröder, Dirk Hesse, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht, Dr. Rudi Müller-Glöge, Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts, Dr. Michael J. Schmid, Richter am BayObLG a.D.; Dr. Kai Zehelein, Richter am Amtsgericht. Zielgruppe Für Richter, Rechtsanwälte, Notare, Behörden, Unternehmen.