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Mit dem Band 1/1 beginnt die nunmehr 5. Auflage des renommierten Großkommentars. Abgeschlossen wird das elfbändige Werk voraussichtlich 2010, bis dahin sollen in etwa halbjährlichem Abstand die Einzelbände erscheinen.
Der Münchener Kommentar vereint in elf Bänden das Bürgerliche Recht mit den wichtigen Nebengesetzen in einer geschlossenen, aufeinander aufbauenden Darstellung. Der einheitliche systematische Aufbau aller Kommentierungen, jeweils beginnend mit dem Normzweck, und viele Querverweise erhöhen den Praxisnutzen des Großwerkes. Wer vertiefte Informationen, die neueste Rechtsprechung…mehr

Produktbeschreibung
Mit dem Band 1/1 beginnt die nunmehr 5. Auflage des renommierten Großkommentars. Abgeschlossen wird das elfbändige Werk voraussichtlich 2010, bis dahin sollen in etwa halbjährlichem Abstand die Einzelbände erscheinen.

Der Münchener Kommentar vereint in elf Bänden das Bürgerliche Recht mit den wichtigen Nebengesetzen in einer geschlossenen, aufeinander aufbauenden Darstellung. Der einheitliche systematische Aufbau aller Kommentierungen, jeweils beginnend mit dem Normzweck, und viele Querverweise erhöhen den Praxisnutzen des Großwerkes. Wer vertiefte Informationen, die neueste Rechtsprechung und die dazu erschienene Literatur einschließlich der Hintergründe benötigt, kurz, "wer es genau wissen will", wird gerne immer wieder auf den Münchener Kommentar zum BGB zurückgreifen.

Die 5. Auflage sollte eine Erstkommentierung des neuen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) in Band 1 enthalten. Bei Redaktionsschluss der Kommentierung zum Allgemeinen Teil des BGB war das AGG jedoch noch nicht verkündet. Zudem ist bereits mit der Verkündung ein sog. Reparaturgesetz angekündigt worden, das erst im Oktober 2006 beschlossen wurde. Verlag und Herausgeber haben sich daher entschlossen, Band 1 in zwei Halbbänden zu veröffentlichen. Der 2. Halbband wird eine umfassende Kommentierung des AGG enthalten. Das Reparaturgesetz ist bereits berücksichtigt. In den folgenden Auflagen werden beide Halbbände wieder in einem Band 1 zusammengeführt.

Der Diskriminierungsschutz ist im deutschen Arbeitsrecht schon seit vielen Jahren fest etabliert. Auch wenn Vertragsfreiheit ein hohes Gut ist, in das leichtfertig weder Gesetzgeber noch Richter eingreifen dürfen, und auch wenn zur Wahrung größtmöglicher Flexibilität und Beschäftigung ein weitgehend ungeregelter Arbeitsmarkt günstig erscheint, so darf es doch ungerechtfertigte Zurücksetzungen und Ausgrenzungen einzelner Bevölkerungs- und Arbeitnehmergruppen nicht geben. Um die Tragweite des Antidiskriminierungsrechts zu ermessen, vergleicht der Autor das neue Gesetz mit der Rechtslage in den USA, aber auch mit anderen europäischen Rechtsordnungen. Der EuGH hat immer wieder bei der Auslegung seines Diskriminierungsrechts über den Atlantik geschaut, und auch die hiesigen Gerichte werden dies vielleicht tun. Sie werden entscheiden, wann eine Benachteiligung als hinreichend gerechtfertigt ist, und wann der Arbeitnehmer und Kunde seine Beweislast erfüllt hat. Die Gerichte werden das Anliegen des Gesetzgebers weitertragen und es in ihren Judikaten zu Regeln für die Praxis verdichten. Hierbei soll dieser Kommentar eine Hilfe sein.

Rechtsprechung und Literatur sind bis September 2006 berücksichtigt; vereinzelt konnten noch spätere Stellungnahmen nachgetragen werden.

Redakteur: Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. Franz-Jürgen Säcker. Die Bearbeiter des ersten Bandes: Prof. Dr. Christian Armbrüster, Prof. Dr. Frank Bayreuther, Prof. Dr. Jan Busche, Prof. Dr. Dorothee Einsele, Prof. Dr. Helmut Grothe, Dr. Georg Holch, Ministerialrat a.D.,, Prof. Dr. Ernst A. Kramer, Prof. Dr. Hans-Wolfgang Micklitz, Prof. Dr. Dieter Reuter, RiOLG, Prof. Dr. Roland Rixecker, Präsident des Saarländischen Oberlandesgerichts, Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. Franz Jürgen Säcker, Prof. Dr. Jochem Schmitt, Dr. Karl-Heinz Schramm, Richter am BGH a.D., Prof. Dr. Peter Schwerdtner und Prof. Dr. Harm Peter Westermann