Abgeschlossen ist das elfbändige Werk voraussichtlich 2010, bis dahin erscheinen die Einzelbände in halbjährlichem Abstand.
Der Münchener Kommentar vereint in elf Bänden das Bürgerliche Recht mit den wichtigen Nebengesetzen in einer geschlossenen, aufeinander aufbauenden Darstellung. Der einheitliche systematische Aufbau aller Kommentierungen, jeweils beginnend mit dem Normzweck, und viele Querverweise erhöhen den Praxisnutzen des Großwerkes. Wer vertiefte Informationen, die neueste Rechtsprechung und die dazu erschienene Literatur einschließlich der Hintergründe benötigt, kurz, »wer es genau wissen will«, wird gerne immer wieder auf den Münchener Kommentar zum BGB zurückgreifen.
Der neue Band 2 zum Allgemeinen Schuldrecht behandelt die §§ 241–432 BGB auf aktuellem Rechtsstand und
erweitert die Kommentierung des Verbraucherschutzrechts; untersucht bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Einbeziehung bei Verträgen mittels Internet und im sog. M-Commerce und erläutert eingehend die AGB von Versicherern und Finanzdienstleistern
berücksichtigt im Haustürwiderrufsrecht die Rechtsprechung zu den sog. »Schrottimmobilien«; bringt neue Ausführungen zu den Rechten des Verbrauchers bei fehlender Widerrufsbelehrung; verarbeitet die Rechtsprechung zur Rechtzeitigkeit von Widerrufsbelehrungen bei eBay-Käufen und zur Wirksamkeit der Musterwiderrufsbelehrung des BMJ
baut die Erläuterungen zu unbestellten Leistungen aus
behandelt die Neugestaltung des allgemeinen Leistungsstörungsrechts in den §§ 275 ff. und geht dabei ein auf die aktuelle Diskussion mit den Grundtypen Nichterfüllung und Schlechterfüllung; berücksichtigt insbesondere die Rechtsprechung zur Selbstbeseitigung des Mangels durch den Käufer sowie zur Rechtslage nach Fristablauf
erfasst die jüngste Änderung der §§ 312b bis 312d, 355 und 357 zum Fernabsatz bei Finanzdienstleistungen und bei den Ausführungen zu den §§ 358, 359 die aktuelle BGH-Rechtsprechung zum »finanzierten Fondsbeitritt«
berücksichtigt die neueste Rechtsprechung zum Schadensersatzrecht und erfasst zahlreiche Details wie etwa zur Werkstattreparatur von Kfz, zum Ersatz der Umsatzsteuer und zu Finanzierungskosten.