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Jetzt neu zur KG, GmbH & Co. KG und stillen Gesellschaft!
Halt und Stütze
im täglichen Kampf um Rechtsfindung, Rechtsgestaltung und Rechtbehalten ist dieser erstklassige Großkommentar zum HGB. Die Neuauflage des Standardwerks erscheint in 7 Bänden, gegliedert nach den Büchern des HGB. Umfassende Information bietet das Werk auch zu den handelsrechtlichen Neben- und Spezialgebieten, wie zu den Themen
Bankrecht
Transportrecht
Recht der Personengesellschaften.
Ein hochkarätiges Team
praktisch und theoretisch versierter Experten hat den neuen Band 3 bearbeitet: Prof. Dr.
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Produktbeschreibung
Jetzt neu zur KG, GmbH & Co. KG und stillen Gesellschaft!
Halt und Stütze
im täglichen Kampf um Rechtsfindung, Rechtsgestaltung und Rechtbehalten ist dieser erstklassige Großkommentar zum HGB. Die Neuauflage des Standardwerks erscheint in 7 Bänden, gegliedert nach den Büchern des HGB. Umfassende Information bietet das Werk auch zu den handelsrechtlichen Neben- und Spezialgebieten, wie zu den Themen

Bankrecht
Transportrecht
Recht der Personengesellschaften.
Ein hochkarätiges Team
praktisch und theoretisch versierter Experten hat den neuen Band 3 bearbeitet: Prof. Dr. Barbara Grunewald, Universität Köln; Prof. Dr. Peter O. Mülbert, Universität Mainz; Prof. Dr. Dres. h.c. Karsten Schmidt, Bucerius Law School, Hamburg.

Das bietet der Kommentar:
Umfassend und detailliert gibt er zuverlässige Auskunft zum HGB und den Nebengebieten und hilft über alle Hürden bei Beratung, Vertragsgestaltung und Prozessführung.

Die aktuelle rechtswissenschaftliche Diskussion ist durchgehend berücksichtigt.

Für Praxisnutzen und für wissenschaftliche Exaktheit bürgen erfahrene Autoren. Sie machen diesen Kommentar zu einem »Schwergewicht«, das sich nachhaltig durchgesetzt hat.

Und schließlich: Im Schriftbild ist das Werk leicht lesbar, es leitet den Benutzer schnell zur gesuchten Stelle und ist repräsentativ in der Ausstattung.

Band 3 in 2. Auflage enthält die grundlegend aktualisierte Kommentierung zur Kommanditgesellschaft und zur Stillen Gesellschaft sowie zum Konzernrecht der Personengesellschaften. Die Neuauflage arbeitet die Besonderheiten zum Recht der Publikumspersonengesellschaften ausführlich heraus und behandelt u.a. besonders eingehend:

GmbH & Co. KG
Gesellschafterschutz bzw. Publikumsgesellschaft
Stille Gesellschaft
Anlegerschutz bei der Stillen Gesellschaft
stille Beteiligung in der Insolvenz
Treuhand, Nießbrauch und Unterbeteiligung.

Rezension:
"(...) Was dürfen die Praktiker im Handelsregister, also Notare, Berater, Rechtspfleger und Richter von diesem Band erwarten? Viel, denn zuverlässige Auskunft zum HGB unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen Diskussion sind ein Markenzeichen des Münchener Kommentars zum HGB. Die Kommentierungen zu den im Handelsregister einschlägigen Rechtsfragen ist vollständig und fundiert belegt. (...)"
RiAG Robin Melchior, in: Der Deutsche Rechtspfleger, 06/2007, zur 2. Auflage 2007

Expertenmeinung von RA Maik Henkes, Friedrichsdorf, zur 2. Auflage 2007:
"Auch die 2. Auflage des 3. Bandes des Münchener Kommentars zum HGB überzeugt in der gewohnten Qualität. Wie die bereits erschienenen Bände der 2. Auflage, ist auch Band 3 umfassend, erschöpfend und sowohl für den Rechtswissenschaftler, als auch den Praktiker unumgängliche Fachliteratur. Die Neuausgabe baut auf der Erstausgabe auf, berücksichtigt aber die aktuellen und bis dato erfolgten Gesetzesänderungen und Rechtssprechung.
In der Darstellung orientiert sich das Werk am Münchener Kommentar zum BGB. Dank dem übersichtlichen Aufbau, ist das Werk für den jeweiligen Nutzer überschaubar und unkompliziert zu handhaben. Der Kommentar erscheint, nach den Büchern des Handelsgesetzes gegliedert, in sieben Teilbänden, wobei die nunmehr erschienene Ausgabe, Band 3, die §§ 161 - 237 HGB behandelt.
Aufgebaut ist das aktuelle Werk in den Abschnitten zwei und drei zu dem Kapitel "Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft" und schließt damit an Abschnitt eins des 2. Bandes, Offene Handelsgesellschaft, direkt an. Ergänzt wird die Darstellung in Band 3 durch einen eigenen Abschnitt zum Konzernrecht der Personengesellschaften.
Der zweite Abschnitt, bearbeitet von Barbara Grunewald und Karsten Schmidt, behandelt umfassend die §§ 161-229 HGB zur Kommanditgesellschaft. Daran schließt sich im dritten Abschnitt die ebenfalls ausführliche Behandlung der Stillen Gesellschaft mit den §§ 230-237 HGB an. Diesbezüglich wird als Anhang die Insolvenzanfechtung nach § 136 InsO in gebotenem Umfang besprochen.
Das, in einem eigenem Abschnitt behandelte "Konzernrecht der Personengesellschaften",bearbeitet von Peter O. Mülbert, gliedert sich in die Unterkapitel Grundlagen, Adaption der aktiengesetzlichen Begrifflichkeit zu verbundenen Unternehmen, Personengesellschaft als Obergesellschaft, die beherrschte Personengesellschaft und die gleichgeordnete Personengesellschaft.
Die Suche nach Stichwörtern wird durch das umfassende Sachverzeichnis enorm erleichtert, welches sich am Ende dieses Bandes befindet.
An der Neuauflage des Münchener Kommentars HGB kommt wohl niemand vorbei. Das Werk ist ein "Muss" in jeder juristischen Bibliothek."

" (...) Mit diesem Kommentar liegt ein Werk vor, das über lange Zeit seinesgleichen suchen wird und daher auf den Schreibtisch eines jeden Gesellschafts - und Insolvenzrechtlers gehört.
In: ZInsO, Heft 16/ 2002, zur 1. Auflage

"(...) Der Kommentar erschließt die einschlägigen Regelungen in vorzüglicher Art und Weise und ist damit eine wertvolle Hilfe für die Beratungspraxis."
In: RdW 22/2002, zur 1. Auflage

"(...) die Kommentierungen lassen keine Wünsche offen und jeden Kritiker verstummen. (...) Er ist, wie alle Werke der Münchener Reihe, hochwertig und benutzerfreundlich gestaltet und kann abseits von den üblichen, stereotypen Anschaffungsvorschlägen uneingeschränkt zum Kauf empfohlen werden, ist er doch eine perfekte, wissenschaftlich fundierte Darstellung aller relevanten Rechtsfragen, die gleichwohl praktische Problemstellungen und deren Lösung nicht ausblendet."
In: RNotZ 2002, Heft 10, zur 1. Auflage

"(...) Ein großer Kommentar auf der Höhe der Zeit. Für Wissenschaft und Praxis gleich informativ und wegweisend."
Prof. Dr. Bernhard Großfeld, in: NJW 2002, Heft 45, zur 1. Auflage

"(...) sehr ausführliche, verständliche, notfalls auch kritische Themenbehandlung."
In: Beilage zu ZAP 19/2002, zur 1. Auflage
Autorenporträt
"(...) Was dürfen die Praktiker im Handelsregister, also Notare, Berater, Rechtspfleger und Richter von diesem Band erwarten? Viel, denn zuverlässige Auskunft zum HGB unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen Diskussion sind ein Markenzeichen des Münchener Kommentars zum HGB. Die Kommentierungen zu den im Handelsregister einschlägigen Rechtsfragen ist vollständig und fundiert belegt. (...)"
RiAG Robin Melchior, in: Der Deutsche Rechtspfleger, 06/2007, zur 2. Auflage 2007

Expertenmeinung von Dr. Ulrich Segna, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, zur 2. Auflage 2007:
„Die erste, von 1996 bis 2004 erschienene Auflage des siebenbändigen „MüKo“ zum HGB hat sich gewissermaßen „aus dem Stand“ einen Platz in der ersten Reihe der Kommentare zu diesem Rechtsgebiet erobert. Die zweite, vollständig überarbeitete Auflage trägt dem Umstand Rechnung, daß das Handelsrecht sein Gesicht in den letzten Jahren nicht unerheblich verändert hat. Auch wenn die tiefgreifendsten Änderungen – zu nennen sind hier vor allem das Handelsrechtsreformgesetz von 1998 oder das Bilanzrechtsreformgesetz von 2004 – in erster Linie andere Bereiche des HGB betrafen, hat sich auch das Recht der Kommanditgesellschaft und der stillen Gesellschaft, dessen Kommentierung den größten Teil des dritten Bandes ausmacht, seit der ersten Auflage merklich weiterentwickelt.
Für die Neubearbeitung des dritten Bandes wurde der Autorenkreis unverändert gelassen; die Kommentierung der §§ 161 bis 170 HGB stammt also nach wie vor aus der Feder von Grunewald, während die §§ 171 bis 237 HGB von Karsten Schmidt und das Konzernrecht der Personengesellschaften von Mülbert erläutert werden. Auch die Konzeption des Kommentars ist die gleiche geblieben. Und diese Konzeption – eine höchsten praktischen und wissenschaftlichen Ansprüchen genügende Entfaltung und Kommentierung des geltenden Handelsrechts – ist es, welche die besondere Qualität auch dieses dritten Bandes ausmacht. Die klar gegliederten, mit zahlreichen Nachweisen aus Literatur und Rechtsprechung versehenen und auch wegen der hilfreichen Hervorhebungen im Text gut lesbaren Erläuterungen zeichnen sich durchweg durch Aktualität und Tiefgründigkeit aus. Und nicht anders als der zweite berücksichtigt auch dieser dritte Band bereits die Bestimmungen des neuen österreichischen Unternehmensgesetzbuchs (UGB) von 2005, das am 1. Januar 2007 das HGB abgelöst hat. Auch mit Blick auf die Neuauflage des vorliegendes Bandes gilt also: Wer sich zuverlässig über den aktuellen Stand des Handelsrechts informieren will, kommt am „MüKo“ ebensowenig vorbei wie der an wissenschaftlicher Vertiefung Interessierte. Fazit: Ein erstklassiger Kommentar.“

Expertenmeinung von RA Maik Henkes, Friedrichsdorf, zur 2. Auflage 2007:
„Auch die 2. Auflage des 3. Bandes des Münchener Kommentars zum HGB überzeugt in der gewohnten Qualität. Wie die bereits erschienenen Bände der 2. Auflage, ist auch Band 3 umfassend, erschöpfend und sowohl für den Rechtswissenschaftler, als auch den Praktiker unumgängliche Fachliteratur. Die Neuausgabe baut auf der Erstausgabe auf, berücksichtigt aber die aktuellen und bis dato erfolgten Gesetzesänderungen und Rechtssprechung.
In der Darstellung orientiert sich das Werk am Münchener Kommentar zum BGB. Dank dem übersichtlichen Aufbau, ist das Werk für den jeweiligen Nutzer überschaubar und unkompliziert zu handhaben. Der Kommentar erscheint, nach den Büchern des Handelsgesetzes gegliedert, in sieben Teilbänden, wobei die nunmehr erschienene Ausgabe, Band 3, die §§ 161 – 237 HGB behandelt.
Aufgebaut ist das aktuelle Werk in den Abschnitten zwei und drei zu dem Kapitel „Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft“ und schließt damit an Abschnitt eins des 2. Bandes, Offene Handelsgesellschaft, direkt an. Ergänzt wird die Darstellung in Band 3 durch einen eigenen Abschnitt zum Konzernrecht der Personengesellschaften.
Der zweite Abschnitt, bearbeitet von Barbara Grunewald und Karsten Schmidt, behandelt umfassend die §§ 161-229 HGB zur Kommanditgesellschaft. Daran schließt sich im dritten Abschnitt die ebenfalls ausführliche Behandlung der Stillen Gesellschaft mit den §§ 230-237 HGB an. Diesbezüglich wird als Anhang die Insolvenzanfechtung nach § 136 InsO in gebotenem Umfang besprochen.
Das, in einem eigenem Abschnitt behandelte „Konzernrecht der Personengesellschaften“, bearbeitet von Peter O. Mülbert, gliedert sich in die Unterkapitel Grundlagen, Adaption der aktiengesetzlichen Begrifflichkeit zu verbundenen Unternehmen, Personengesellschaft als Obergesellschaft, die beherrschte Personengesellschaft und die gleichgeordnete Personengesellschaft.
Die Suche nach Stichwörtern wird durch das umfassende Sachverzeichnis enorm erleichtert, welches sich am Ende dieses Bandes befindet.
An der Neuauflage des Münchener Kommentars HGB kommt wohl niemand vorbei. Das Werk ist ein „Muss“ in jeder juristischen Bibliothek.“

„ (...) Mit diesem Kommentar liegt ein Werk vor, das über lange Zeit seinesgleichen suchen wird und daher auf den Schreibtisch eines jeden Gesellschafts - und Insolvenzrechtlers gehört.“
In: ZInsO, Heft 16/ 2002, zur 1. Auflage

„(...) Der Kommentar erschließt die einschlägigen Regelungen in vorzüglicher Art und Weise und ist damit eine wertvolle Hilfe für die Beratungspraxis.“
In: RdW 22/2002, zur 1. Auflage

„(...) die Kommentierungen lassen keine Wünsche offen und jeden Kritiker verstummen. (...) Er ist, wie alle Werke der Münchener Reihe, hochwertig und benutzerfreundlich gestaltet und kann abseits von den üblichen, stereotypen Anschaffungsvorschlägen uneingeschränkt zum Kauf empfohlen werden, ist er doch eine perfekte, wissenschaftlich fundierte Darstellung aller relevanten Rechtsfragen, die gleichwohl praktische Problemstellungen und deren Lösung nicht ausblendet.“
In: RNotZ 2002, Heft 10, zur 1. Auflage

„(...) Ein großer Kommentar auf der Höhe der Zeit. Für Wissenschaft und Praxis gleich informativ und wegweisend.“
Prof. Dr. Bernhard Großfeld, in: NJW 2002, Heft 45, zur 1. Auflage

„(...) sehr ausführliche, verständliche, notfalls auch kritische Themenbehandlung.“
In: Beilage zu ZAP 19/2002, zur 1. Auflage