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Diesen in 2. Auflage neu konzipierten Großkommentar bearbeiten namhafte Autoren aus Wissenschaft und Praxis. Der Kommentar wird nach den Büchern des HGB gegliedert und in voraussichtlich 7 Teilbänden erscheinen. Wo es dem HGB noch an systematischer Geschlossenheit fehlt - das ist vor allem in den Bereichen des Bankrechts und des Transportrechts, teilweise aber auch z.B. im Recht des Produktvertriebs und der Personengesellschaften der Fall, - geht die Darstellung, den Bedürfnissen der Praxis folgend, inhaltlich über die Gesetzeslage hinaus und strebt umfassende Information an.
Der Kommentar
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Produktbeschreibung
Diesen in 2. Auflage neu konzipierten Großkommentar bearbeiten namhafte Autoren aus Wissenschaft und Praxis. Der Kommentar wird nach den Büchern des HGB gegliedert und in voraussichtlich 7 Teilbänden erscheinen. Wo es dem HGB noch an systematischer Geschlossenheit fehlt - das ist vor allem in den Bereichen des Bankrechts und des Transportrechts, teilweise aber auch z.B. im Recht des Produktvertriebs und der Personengesellschaften der Fall, - geht die Darstellung, den Bedürfnissen der Praxis folgend, inhaltlich über die Gesetzeslage hinaus und strebt umfassende Information an.
Der Kommentar orientiert sich in der Darstellung am Münchener Kommentar zum BGB.

Als Herausgeber des Gesamtwerkes garantiert Prof. Dr. Dres. h.c. Karsten Schmidt, als Bandredakteurin von Band 6 Prof. Dr. Barbara Grunewald für hohe fachliche Qualität.

Band 6 widmet sich dem Handelskauf (§§ 373 - 382 HGB) sowie dem Kommissionsgeschäft (§§ 383 - 406 HGB). Ferner wird das CISG in einer praxisnahen Kommentierung dargestellt.
Die Kommentierung zum Handelskauf verzichtet bewusst darauf, das Kaufrecht des BGB in seinen Einzelheiten umfassend darzustellen, sondern arbeitet die im HGB normierten Besonderheiten heraus, ohne die Schnittstellen zu vernachlässigen. Einen besonderen Schwerpunkt bildet die Darstellung zu den Untersuchungs- und Rügepflichten (§ 377 HGB). Zum CISG wird nicht nur die Literatur und Rechtsprechung berücksichtigt, sondern soweit möglich eine umfassende Auswertung und Würdigung vorgenommen.

Rezension:

"(...) Schon die Aufnahme des in den internationalen Handelsbeziehungen in seiner Bedeutung nicht zu unterschätzenden CISG zeigt, dass sich dieser Kommentar nicht auf das HGB beschränkt, sondern es in den Zusammenhang des allgemeinen Wirtschafts- und Handelsrechts stellt. Somit wird er den Bedürfnissen der Praxis an einer erschöpfenden Behandlung des gesamten Handelsrechts gerecht. Darüber hinaus stellt er aufgrund seiner Detailfülle auch für die Wissenschaft eine wahre Fundgrube dar. Für die Qualität des gesamten Werkes steht nicht zuletzt der Herausgeber Karsten Schmidt als einer der führenden deutschen Handels- und Gesellschaftsrechtler.“
In: initiative, 1/2005, zur 1. Auflage

"(...) Mit dem jetzt erschienenen Band 6 ist der Münchener Kommentar zum HGB nunmehr vollständig. Seit dem ersten Teilband sind acht Jahre vergangen, die geprägt waren von umfangreichen Änderungen des Handels- und Gesellschaftsrechts. Die Kommentierung des HGB setzt zeitlich ein mit der Novelle durch das Handelsrechtsreformgesetz vom 22.6.1998. Veränderungen hat es in diesem Zeitraum auch gegeben hinsichtlich der Rezeption des HGB. Zutreffend weisen die Herausgeber im Vorwort darauf hin, dass das HGB nicht mehr bruchstückhafte Kodifizierung von Einzelmaterien ist, sondern durch die Novellen aufgewertet worden und nunmehr im Kontext eines einheitlichen Handels- Wirtschaftsrechts zu sehen ist. Alle sieben Teilbände sind Ausdruck dieser veränderten Wahrnehmung. Die jeweiligen Kommentierungen werden eindrucksvoll dem Anspruch gerecht, durch wissenschaftliche Exaktheit Halt und Stütze zu geben im täglichen Kampf um Rechtsfindung, Rechtsgestaltung und Rechtbehalten. Insoweit ist zu begrüßen, dass das Werk in einer 2. Auflage fortgeführt werden wird."
Richter Robin Melchior, in: Der Deutsche Rechtspfleger, Heft 2/2005, zur 1. Auflage
Autorenporträt
Prof. Dr. Dres. h.c. Karsten Schmidt, Univ. Bonn, Vizepräs. der Bucerius Law School, Hamburg. Bearb. von Prof. Dr. Christoph Benicke; Prof. Dr. Franco Ferrari; Prof. Dr. Barbara Grunewald; Prof. Dr. Franz Häuser und Prof. Dr. Peter Mankowski