Ein großer Kommentar gibt immer gute Auskunft
Neu in 3. Auflage
Sicherheit gewinnen Sie mit diesem Großkommentar zur ZPO. In neuer Auflage bietet er auf voraussichtlich über 7000 Seiten konzentrierte Information in drei Bänden und stellt dem »Münchener Kommentar zum BGB« ein entsprechend hochwertiges Werk zum Zivilprozessrecht zur Seite. Ebenso umfassend erläutert sind das Internationale Zivilprozessrecht und das Gerichtsverfassungsgesetz, soweit Zivilsachen betroffen sind.
Täglich profunde Sicherheit
Weitere Vorzüge
Der Münchener Kommentar zur ZPO ist nicht nur ein Erläuterungswerk im herkömmlichen Sinne, sondern zeigt auch die Funktionen der jeweiligen Normen bei der Durchsetzung des materiellen Rechts auf. Dabei stehen praxisgerechte Lösungsvorschläge und Entscheidungshilfen im Vordergrund.
Der Münchener Kommentar zur ZPO bietet
- eine präzise Zusammenfassung der neuesten Rechtsprechung
- exakte Informationen über die wesentliche Literatur
- eine übersichtliche und einheitliche Darstellung und
- vorzügliche Lesbarkeit.
Kurz: größtmögliche Informationsfülle überschaubar dargestellt.
Jetzt – der neue Band 2 eröffnet die 3. Auflage. Sie legt eine aus einem Guss gefertigte Gesamtkommentierung der ZPO auf dem Stand der ZPO-Bekanntmachung 2005 vor und berücksichtigt dabei Erfahrungen und Rechtsprechung nach Inkrafttreten der ZPO-Reform.
Die Neuauflage
- stellt das geänderte Rechtsmittel- und Familienverfahrensrecht umfassend und praxisnah dar
- berücksichtigt bereits die aktuellen Änderungen durch das 2. Justizmodernisierungsgesetz vom 22.12.2006 und auch die ganz neue WEG-Novelle vom 26.3.2007 mit der Einführung des Verfahrens nach der ZPO statt wie bisher nach dem FGG. Weiter berücksichtigt ist auch das Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge vom 26.3.2007.
Rezension:
Expertenmeinung von Lothar Jaeger, VROLG a. D., zur 3. Auflage 2007:
"In bekannter Qualität präsentiert der Münchener Kommentar zur ZPO in der dritten Auflage zunächst den 2. Band. Dieser deckt die Bücher 3 bis 8 der ZPO ab, also Rechtsmittel, Wiederauf-nahme des Verfahrens, Urkunden- und Wechselprozess, Verfahren in Familiensachen, Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung. Eine beeindruckende Informationsfülle wird überschaubar dargestellt. Die Kommentierung jeder Norm beginnt mit der Darstellung des Normzwecks, eine wertvolle Hilfe zum Verständnis der jeweiligen Regelung. Die eingehende und logische Gliederung des Textes sowie der Fettdruck wichtiger Schlagworte erleichtern den Überblick und lassen den Leser rasch „zum Problem“ vordringen.
Die 3. Auflage bringt den Kommentar auf den Stand der ZPO 2005, berücksichtigt aber auch das 2. Justizmodernisierungsgesetz vom 22.12.2006 und die WEG-Novelle vom 23.03.2007, mit der das Verfahren nach dem FGG aufgegeben und das Verfahren nach der ZPO eingeführt wurde. In der Kommentierung ist die Rechtsprechung nach Inkrafttreten der ZPO-Reform eingearbeitet. Dies gilt in besonderer Weise für die umfangreiche Rechtsprechung zu den Rechtsmitteln. Rimmelspacher hat Fragen der Zulassungsberufung eingehend kommentiert, § 511 Rn. 61 – 92. Die umfangreiche Rechtsprechung des BGH zur Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist ist einleuchtend dargestellt. Nicht wenige Richter haben z.B. das neue Berufungsrecht zum Anlass genommen, sich die Arbeit zu erleichtern, indem sie die Bestimmung des § 522 Abs. 2 ZPO extensiv anzuwenden. Diese Norm, die auch eine Entlastung der öffentlichen Haushalte anstrebt, wird von Rimmelspacher kritisch gesehen. Eine weitere Unsitte des Berufungsgerichts, den Berufungskläger freundlich zu fragen, er werde doch sicher - hilfsweise - gemäß § 538 ZPO Zurückverweisung der Sache an das Gericht der ersten Instanz beantragen, ergibt sich naturgemäß aus den veröffentlichten Entscheidungen nicht und kann deshalb vom Kommentator nicht angeprangert werden.
Besonderes Interesse des Lesers verdienen die Kommentierungen des Mitherausgebers J. Wenzel, der dem Abschnitt Revision ein beeindruckendes Literaturverzeichnis vorangestellt hat. Die übersichtliche Darstellung berücksichtigt neben den umfangreichen Abhandlungen der Literatur zur Revision die Rechtsprechung des BGH und der Oberlandesgerichte. Auffallend ist, dass Wenzel Ballast abgeworfen hat und sich - soweit dies möglich war - auf das Zitieren neuerer Entscheidungen beschränkt hat.
Die Kommentierung des Rechts der Beschwerde ist von Lipp gründlich aktualisiert worden, nachdem das Beschwerderecht durch das ZPO-Reformgesetz im Jahre 2001 und später durch das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz und das 1. Justizmodernisierungsgesetz grundlegend umgestaltet worden ist. All diese Änderungen, die den Gesetzesänderungen vorausgegangenen und nachfolgenden Diskussionen und die zu den neuen Gesetzen ergangene Rechtsprechung sind eingearbeitet.
Die Bestimmungen über die Wiederaufnahme des Verfahrens, §§ 578 ff. ZPO werden von Braun kommentiert. Auch hier beeindruckt das Literaturverzeichnis, das in einzelne Themenbereiche untergliedert ist. Selbstverständlich hat sich Braun den aktuellen Fragen zum Nichturteil und zum nichtigen Urteil ebenso gewidmet, wie der Frage der Rechtskraftdurchbrechung gemäß §§ 826 BGB.
Das geänderte Familienverfahrensrecht, §§ 606 – 661 ZPO ist von Bernreuther, Finger und Coester-Waltjen umfassend und praxisnah dargestellt. Coester-Waltjen stellt das Verfahren in Lebenspartnerschaften dar, das in § 661 ZPO geregelt ist. Dieser Abschnitt ist durch Art. 3 des Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften 201 eingeführt und 2004 überarbeitet worden.
In der Kommentierung des 7. Buches Mahnverfahren, §§ 688 ff. ZPO, hat Schüler die Gesetzes-änderungen bis Ende 2006 berücksichtigt. Er konnte sich auf die seit Jahren gewachsene Recht-sprechung stützen. Das gilt auch für Krüger, Wolfsteiner, Heßler, Schmidt, Gruber, Smid, Eick-mann und Drescher, die das Vollstreckungsrecht bearbeitet haben. Besonderes Augenmerk ver-dient hier u.a. die Kommentierung des § 736 ZPO zur Zwangsvollstreckung gegen die BGB-Gesellschaft, in der die Rechtsprechung insbesondere des II. Zivilsenats des BGH berücksichtigt wird, die die Rechts- und Parteifähigkeit der nach außen tätigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach langen Diskussionen anerkannt hat. In diesem Kapitel war auch die Frage der Haftung des Privatvermögens von Gesellschaftern dogmatisch zu bewältigen, was zu einem grundlegenden Wandel des Verständnisses des § 736 ZPO geführt hat. Karsten Schmidt kommentiert wie erwartet gründlich und souverän die §§ 766 ff. ZPO. Er hat umfassend recherchiert und die Bearbeitung auf den neuesten Stand gebracht. Die sprachlichen Feinheiten des Autors begeistern. Gruber, Smid und Eickmann schließlich haben den 2. Abschnitt, Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen auf den neuesten Stand gebracht und Gruber hat zusätzlich den 3. Abschnitt, Zwangsvollstreckung zur Erwirkung der Herausgabe von Sachen und zur Erwirkung von Hand-lungen und Unterlassungen kommentiert. Im 4. Abschnitt widmet sich Eickmann den Normen zur eidesstattlichen Versicherung und Haft Der Kommentar schließt mit den Erläuterungen der Bestimmungen zu Arrest und einstweiliger Verfügung durch Drescher. Auch hier beeindruckt das sehr umfangreiche Literaturverzeichnis und die den §§ 916 ff. ZPO vorangestellte Vorbemerkung, die lehrbuchartig in diese Materie einführt. Eine gründliche Recherche in Literatur und Rechtsprechung hat auch dieses Kapitel aktualisiert. Sehr aktuell sind insbesondere die Ausführungen zum einstweiligen Rechtsschutz im Arbeitsrecht, in denen u.a. Zulässigkeit und Inhaltsgrenzen der einstweiligen Verfügung gegen den Arbeitskampf eingehend und überzeugend kommentiert werden.
Band 2 zur ZPO stellt auch in der 3. Auflage ein außerordentlich gelungenes Werk dar, das je-dem Richter und Anwalt, aber auch jedem Ausbilder und Referendar ein unentbehrliches Werk-zeug sein sollte. Zu Recht weist der Verlag darauf hin, dass das wissenschaftlich fundierte Werk sich durch äußerste Aktualität und Qualität auf höchstem Niveau auszeichnet. Der Kommentar beantwortet alle Fragen zu allen Problemen."
"Mit dem soeben erschienenen 2. Band ist der Auftakt zur 3. Auflage des Münchener Kommentars zur ZPO gemacht. Seit der Vorauflage hat der Gesetzgeber erneut mit zahlreichen großen und kleinen Reformen etwa durch das 1. und 2. JuMoG und die zum 1.7.2007 in Kraft getretene WEG-Novelle wichtige Gebiete des Zivilverfahrensrechts umgestaltet.
Immer tiefer dringen zudem europarechtliche Regelungen in zivilprozessuale Kernmaterien vor, wie die Verordnung zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens 1896/2006 (EG) vom 12.12.2006.
All diese Entwicklungen werden umfassend dokumentiert, systematisch aufbereitet und souverän analysiert. Dabei werden gleichermaßen für den Praktiker präzise wie für den Wissenschaftler profunde Problemlösungen offeriert.
Aktuelle Diskussionen werden umfassend begleitet und befördert. Musterbeispiele bilden dafür die hervorragenden und für jede eingehende Beschäftigung mit diesen Materien nahezu unverzichtbaren Erläuterungen des Berufungs- bzw. Beschwerderechts. Durch die Rechtsbeschwerde zum BGH ist etwa in viele überkommene Streitstände des Zwangsvollstreckungsrechts Bewegung gekommen, die verlässlich dargestellt werden.
Mit all diesen Vorzügen eines großen Kommentars hält jeder Leser dieses Bandes einen zivilprozessualen Schatz in seinen Händen, den er nicht mehr missen möchte."
Expertenmeinung von Prof. Dr. Martin Ahrens, Universität Göttingen, zur 3. Auflage 2007
Neu in 3. Auflage
Sicherheit gewinnen Sie mit diesem Großkommentar zur ZPO. In neuer Auflage bietet er auf voraussichtlich über 7000 Seiten konzentrierte Information in drei Bänden und stellt dem »Münchener Kommentar zum BGB« ein entsprechend hochwertiges Werk zum Zivilprozessrecht zur Seite. Ebenso umfassend erläutert sind das Internationale Zivilprozessrecht und das Gerichtsverfassungsgesetz, soweit Zivilsachen betroffen sind.
Täglich profunde Sicherheit
Weitere Vorzüge
Der Münchener Kommentar zur ZPO ist nicht nur ein Erläuterungswerk im herkömmlichen Sinne, sondern zeigt auch die Funktionen der jeweiligen Normen bei der Durchsetzung des materiellen Rechts auf. Dabei stehen praxisgerechte Lösungsvorschläge und Entscheidungshilfen im Vordergrund.
Der Münchener Kommentar zur ZPO bietet
- eine präzise Zusammenfassung der neuesten Rechtsprechung
- exakte Informationen über die wesentliche Literatur
- eine übersichtliche und einheitliche Darstellung und
- vorzügliche Lesbarkeit.
Kurz: größtmögliche Informationsfülle überschaubar dargestellt.
Jetzt – der neue Band 2 eröffnet die 3. Auflage. Sie legt eine aus einem Guss gefertigte Gesamtkommentierung der ZPO auf dem Stand der ZPO-Bekanntmachung 2005 vor und berücksichtigt dabei Erfahrungen und Rechtsprechung nach Inkrafttreten der ZPO-Reform.
Die Neuauflage
- stellt das geänderte Rechtsmittel- und Familienverfahrensrecht umfassend und praxisnah dar
- berücksichtigt bereits die aktuellen Änderungen durch das 2. Justizmodernisierungsgesetz vom 22.12.2006 und auch die ganz neue WEG-Novelle vom 26.3.2007 mit der Einführung des Verfahrens nach der ZPO statt wie bisher nach dem FGG. Weiter berücksichtigt ist auch das Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge vom 26.3.2007.
Rezension:
Expertenmeinung von Lothar Jaeger, VROLG a. D., zur 3. Auflage 2007:
"In bekannter Qualität präsentiert der Münchener Kommentar zur ZPO in der dritten Auflage zunächst den 2. Band. Dieser deckt die Bücher 3 bis 8 der ZPO ab, also Rechtsmittel, Wiederauf-nahme des Verfahrens, Urkunden- und Wechselprozess, Verfahren in Familiensachen, Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung. Eine beeindruckende Informationsfülle wird überschaubar dargestellt. Die Kommentierung jeder Norm beginnt mit der Darstellung des Normzwecks, eine wertvolle Hilfe zum Verständnis der jeweiligen Regelung. Die eingehende und logische Gliederung des Textes sowie der Fettdruck wichtiger Schlagworte erleichtern den Überblick und lassen den Leser rasch „zum Problem“ vordringen.
Die 3. Auflage bringt den Kommentar auf den Stand der ZPO 2005, berücksichtigt aber auch das 2. Justizmodernisierungsgesetz vom 22.12.2006 und die WEG-Novelle vom 23.03.2007, mit der das Verfahren nach dem FGG aufgegeben und das Verfahren nach der ZPO eingeführt wurde. In der Kommentierung ist die Rechtsprechung nach Inkrafttreten der ZPO-Reform eingearbeitet. Dies gilt in besonderer Weise für die umfangreiche Rechtsprechung zu den Rechtsmitteln. Rimmelspacher hat Fragen der Zulassungsberufung eingehend kommentiert, § 511 Rn. 61 – 92. Die umfangreiche Rechtsprechung des BGH zur Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist ist einleuchtend dargestellt. Nicht wenige Richter haben z.B. das neue Berufungsrecht zum Anlass genommen, sich die Arbeit zu erleichtern, indem sie die Bestimmung des § 522 Abs. 2 ZPO extensiv anzuwenden. Diese Norm, die auch eine Entlastung der öffentlichen Haushalte anstrebt, wird von Rimmelspacher kritisch gesehen. Eine weitere Unsitte des Berufungsgerichts, den Berufungskläger freundlich zu fragen, er werde doch sicher - hilfsweise - gemäß § 538 ZPO Zurückverweisung der Sache an das Gericht der ersten Instanz beantragen, ergibt sich naturgemäß aus den veröffentlichten Entscheidungen nicht und kann deshalb vom Kommentator nicht angeprangert werden.
Besonderes Interesse des Lesers verdienen die Kommentierungen des Mitherausgebers J. Wenzel, der dem Abschnitt Revision ein beeindruckendes Literaturverzeichnis vorangestellt hat. Die übersichtliche Darstellung berücksichtigt neben den umfangreichen Abhandlungen der Literatur zur Revision die Rechtsprechung des BGH und der Oberlandesgerichte. Auffallend ist, dass Wenzel Ballast abgeworfen hat und sich - soweit dies möglich war - auf das Zitieren neuerer Entscheidungen beschränkt hat.
Die Kommentierung des Rechts der Beschwerde ist von Lipp gründlich aktualisiert worden, nachdem das Beschwerderecht durch das ZPO-Reformgesetz im Jahre 2001 und später durch das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz und das 1. Justizmodernisierungsgesetz grundlegend umgestaltet worden ist. All diese Änderungen, die den Gesetzesänderungen vorausgegangenen und nachfolgenden Diskussionen und die zu den neuen Gesetzen ergangene Rechtsprechung sind eingearbeitet.
Die Bestimmungen über die Wiederaufnahme des Verfahrens, §§ 578 ff. ZPO werden von Braun kommentiert. Auch hier beeindruckt das Literaturverzeichnis, das in einzelne Themenbereiche untergliedert ist. Selbstverständlich hat sich Braun den aktuellen Fragen zum Nichturteil und zum nichtigen Urteil ebenso gewidmet, wie der Frage der Rechtskraftdurchbrechung gemäß §§ 826 BGB.
Das geänderte Familienverfahrensrecht, §§ 606 – 661 ZPO ist von Bernreuther, Finger und Coester-Waltjen umfassend und praxisnah dargestellt. Coester-Waltjen stellt das Verfahren in Lebenspartnerschaften dar, das in § 661 ZPO geregelt ist. Dieser Abschnitt ist durch Art. 3 des Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften 201 eingeführt und 2004 überarbeitet worden.
In der Kommentierung des 7. Buches Mahnverfahren, §§ 688 ff. ZPO, hat Schüler die Gesetzes-änderungen bis Ende 2006 berücksichtigt. Er konnte sich auf die seit Jahren gewachsene Recht-sprechung stützen. Das gilt auch für Krüger, Wolfsteiner, Heßler, Schmidt, Gruber, Smid, Eick-mann und Drescher, die das Vollstreckungsrecht bearbeitet haben. Besonderes Augenmerk ver-dient hier u.a. die Kommentierung des § 736 ZPO zur Zwangsvollstreckung gegen die BGB-Gesellschaft, in der die Rechtsprechung insbesondere des II. Zivilsenats des BGH berücksichtigt wird, die die Rechts- und Parteifähigkeit der nach außen tätigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach langen Diskussionen anerkannt hat. In diesem Kapitel war auch die Frage der Haftung des Privatvermögens von Gesellschaftern dogmatisch zu bewältigen, was zu einem grundlegenden Wandel des Verständnisses des § 736 ZPO geführt hat. Karsten Schmidt kommentiert wie erwartet gründlich und souverän die §§ 766 ff. ZPO. Er hat umfassend recherchiert und die Bearbeitung auf den neuesten Stand gebracht. Die sprachlichen Feinheiten des Autors begeistern. Gruber, Smid und Eickmann schließlich haben den 2. Abschnitt, Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen auf den neuesten Stand gebracht und Gruber hat zusätzlich den 3. Abschnitt, Zwangsvollstreckung zur Erwirkung der Herausgabe von Sachen und zur Erwirkung von Hand-lungen und Unterlassungen kommentiert. Im 4. Abschnitt widmet sich Eickmann den Normen zur eidesstattlichen Versicherung und Haft Der Kommentar schließt mit den Erläuterungen der Bestimmungen zu Arrest und einstweiliger Verfügung durch Drescher. Auch hier beeindruckt das sehr umfangreiche Literaturverzeichnis und die den §§ 916 ff. ZPO vorangestellte Vorbemerkung, die lehrbuchartig in diese Materie einführt. Eine gründliche Recherche in Literatur und Rechtsprechung hat auch dieses Kapitel aktualisiert. Sehr aktuell sind insbesondere die Ausführungen zum einstweiligen Rechtsschutz im Arbeitsrecht, in denen u.a. Zulässigkeit und Inhaltsgrenzen der einstweiligen Verfügung gegen den Arbeitskampf eingehend und überzeugend kommentiert werden.
Band 2 zur ZPO stellt auch in der 3. Auflage ein außerordentlich gelungenes Werk dar, das je-dem Richter und Anwalt, aber auch jedem Ausbilder und Referendar ein unentbehrliches Werk-zeug sein sollte. Zu Recht weist der Verlag darauf hin, dass das wissenschaftlich fundierte Werk sich durch äußerste Aktualität und Qualität auf höchstem Niveau auszeichnet. Der Kommentar beantwortet alle Fragen zu allen Problemen."
"Mit dem soeben erschienenen 2. Band ist der Auftakt zur 3. Auflage des Münchener Kommentars zur ZPO gemacht. Seit der Vorauflage hat der Gesetzgeber erneut mit zahlreichen großen und kleinen Reformen etwa durch das 1. und 2. JuMoG und die zum 1.7.2007 in Kraft getretene WEG-Novelle wichtige Gebiete des Zivilverfahrensrechts umgestaltet.
Immer tiefer dringen zudem europarechtliche Regelungen in zivilprozessuale Kernmaterien vor, wie die Verordnung zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens 1896/2006 (EG) vom 12.12.2006.
All diese Entwicklungen werden umfassend dokumentiert, systematisch aufbereitet und souverän analysiert. Dabei werden gleichermaßen für den Praktiker präzise wie für den Wissenschaftler profunde Problemlösungen offeriert.
Aktuelle Diskussionen werden umfassend begleitet und befördert. Musterbeispiele bilden dafür die hervorragenden und für jede eingehende Beschäftigung mit diesen Materien nahezu unverzichtbaren Erläuterungen des Berufungs- bzw. Beschwerderechts. Durch die Rechtsbeschwerde zum BGH ist etwa in viele überkommene Streitstände des Zwangsvollstreckungsrechts Bewegung gekommen, die verlässlich dargestellt werden.
Mit all diesen Vorzügen eines großen Kommentars hält jeder Leser dieses Bandes einen zivilprozessualen Schatz in seinen Händen, den er nicht mehr missen möchte."
Expertenmeinung von Prof. Dr. Martin Ahrens, Universität Göttingen, zur 3. Auflage 2007