Das Kernstück des BGB - jetzt vertraglich meistern
Die 5. Auflage des Münchener Vertragshandbuchs ist auf 6 Bände angelegt. Auf die Vertragsmuster folgen jeweils Anmerkungen, die zunächst den Sachverhalt und dann die Wahl des spezifischen Formulars erläutern. Gestaltungsvarianten und Anmerkungen zu den europarechtlichen Bezügen, zum Steuer-, Kartell-, Gebühren- und Kostenrecht komplettieren die Information. So gestalten Sie Verträge individuell, rechtssicher und effektiv.
Band 5 - BGB in Best-Form(ularen)
Band 5 (früher 4/1) bietet Vertragsmuster zum "klassischen" Bürgerlichen Recht. Berücksichtigt sind u.a. die Auswirkungen des Mietrechtsreformgesetzes, der Schuldrechtsmodernisierung und der VOB 2002. Wesentliche Änderungen, teils auch Erweiterungen, sind vor allem im Miet- und Arbeitsrecht sowie bei den Makler- und Bauträgerverträgen vorgenommen. Band 5 umfasst:
Grundstückskaufverträge (u.a. mit neuen Hinweisen zur Vertragsgestaltung und dem umfangreichen, topaktuell erläuterten Formular zum Kauf vom Bauträger)
Mietrecht (komplett neu bearbeitet nach der Mietrechtsreform)
Dienstleistungs- und Herstellungsverträge (jetzt u.a. mit Darlehensvermittlung und neuen Verträgen zum privaten Bau- und Architektenrecht, z.B. VOB-Bauwerksvertrag als Festpreisvertrag)
Dienst- und Arbeitsvertragsrecht
Betriebsvereinbarungen (jetzt mit 9 zusätzlichen Formularen, u.a. zu den Themen Unfallschutz, Umweltschutz, Bildschirmarbeitsplätze, Satzung einer Betrieblichen Unterstützungskasse, Leistungsrichtlinien über die Gewährung einer Betriebsrente sowie Interessenausgleich mit von der Bundesanstalt für Arbeit nach § 257 SGB III gefördertem Sozialplan).
'(...) Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Abschnitte IV. und V. von hoher Qualität sind. Die Muster sind außerordentlich vielfältig und decken die betrieblichen Erfordernisse sehr gut ab. Natürlich sind die einzelnen Muster von unterschiedlichem praktischen Wert, da je nach Unternehmen oder auch für andere Nutzer nur einige Themen eine Rolle spielen. Aber da, wo der Praktiker seine Unterstützung sucht, findet er umfangreiche Hilfestellungen.'
Helmut Kopp, Notar/ Dietmar Will, Rechtsanwalt Audi AG, Ingolstadt, in: NJW, 16/ 2004, zur 5. Auflage
Die 5. Auflage des Münchener Vertragshandbuchs ist auf 6 Bände angelegt. Auf die Vertragsmuster folgen jeweils Anmerkungen, die zunächst den Sachverhalt und dann die Wahl des spezifischen Formulars erläutern. Gestaltungsvarianten und Anmerkungen zu den europarechtlichen Bezügen, zum Steuer-, Kartell-, Gebühren- und Kostenrecht komplettieren die Information. So gestalten Sie Verträge individuell, rechtssicher und effektiv.
Band 5 - BGB in Best-Form(ularen)
Band 5 (früher 4/1) bietet Vertragsmuster zum "klassischen" Bürgerlichen Recht. Berücksichtigt sind u.a. die Auswirkungen des Mietrechtsreformgesetzes, der Schuldrechtsmodernisierung und der VOB 2002. Wesentliche Änderungen, teils auch Erweiterungen, sind vor allem im Miet- und Arbeitsrecht sowie bei den Makler- und Bauträgerverträgen vorgenommen. Band 5 umfasst:
Grundstückskaufverträge (u.a. mit neuen Hinweisen zur Vertragsgestaltung und dem umfangreichen, topaktuell erläuterten Formular zum Kauf vom Bauträger)
Mietrecht (komplett neu bearbeitet nach der Mietrechtsreform)
Dienstleistungs- und Herstellungsverträge (jetzt u.a. mit Darlehensvermittlung und neuen Verträgen zum privaten Bau- und Architektenrecht, z.B. VOB-Bauwerksvertrag als Festpreisvertrag)
Dienst- und Arbeitsvertragsrecht
Betriebsvereinbarungen (jetzt mit 9 zusätzlichen Formularen, u.a. zu den Themen Unfallschutz, Umweltschutz, Bildschirmarbeitsplätze, Satzung einer Betrieblichen Unterstützungskasse, Leistungsrichtlinien über die Gewährung einer Betriebsrente sowie Interessenausgleich mit von der Bundesanstalt für Arbeit nach § 257 SGB III gefördertem Sozialplan).
'(...) Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Abschnitte IV. und V. von hoher Qualität sind. Die Muster sind außerordentlich vielfältig und decken die betrieblichen Erfordernisse sehr gut ab. Natürlich sind die einzelnen Muster von unterschiedlichem praktischen Wert, da je nach Unternehmen oder auch für andere Nutzer nur einige Themen eine Rolle spielen. Aber da, wo der Praktiker seine Unterstützung sucht, findet er umfangreiche Hilfestellungen.'
Helmut Kopp, Notar/ Dietmar Will, Rechtsanwalt Audi AG, Ingolstadt, in: NJW, 16/ 2004, zur 5. Auflage