Das Mitbestimmungsgesetz 1976 erfasst auch deutsche Tochtergesellschaften ausländischer multinationaler Unternehmen. Es wird empirisch untersucht, ob und inwieweit das in den Statuten dieser Tochtergesellschaften abgesicherte formale Mitbestimmungspotential von dem inländisch beherrschter Unternehmen abweicht. Über diese Situationsbeschreibung hinaus wird versucht, die ermittelten Differenzen zu interpretieren. Dazu wird auf ökonomische und kulturelle Erklärungsansätze zurückgegriffen.
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