Am 29. November 1997 hat Detlef Merten das 60. Lebensjahr vollendet. Aus diesem Anlaß haben ihm Freunde und Kollegen ein Geburtstagssymposion bereitet, dessen Ergebnisse in diesem Band einer breiteren Öffentlichkeit präsentiert werden. Die Autoren dieses Bandes haben das gemeinsame Anliegen, die Vielfalt der Interessen Mertens widerzuspiegeln und dabei einen Gleichklang von juristischer Problembehandlung einerseits und Wissenschaft, Kunst, Musik andererseits als Gegenstand des Rechts herzustellen. Detlef Merten ist nämlich ein scharfsinniger Denker über Staat und Recht, dessen private Neigung auch den schönen Künsten, vor allem der Musik gehört. Das Thema "Musik und Recht" entspricht somit den besonderen Neigungen des Jubilars, es ist aber auch ein Thema, welches aus dieser Sicht noch kaum behandelt worden ist.
Den Auftakt bildet eine geradezu musikalisch durchkomponierte Würdigung des Wissenschaftlers und Menschen Detlef Merten von María Jesús Montoro Chiner. Es folgen verwaltungsrechtliche und verwaltungspolitische Überlegungen von Karl Korinek zur rechtlichen Organisation von Operntheatern. Wie das Verwaltungsrecht die im Laufe vieler Jahrhunderte immer wieder auftretende Feuersgefahr für Musiktheater zu bannen trachtet, stellt Heinz Schäffer sowohl historisch als auch am Beispiel der österreichischen Rechtsordnung dar; die Spannungslage zwischen verwaltungsrechtlichen Vorschriften und der Kunstfreiheit führt letztlich zur der Frage, ob es so etwas wie ein Polizeirecht für Grundrechtsausübung gibt. Auf Disharmonien zwischen deutscher und europäischer Besteuerung der Universitätsforschung konzentriert sich der Beitrag von Ferdinand Kirchhof. Sodann stellt Georg Ress dar, auf welch überraschend vielfältige Weise das Europäische Gemeinschaftsrecht auf die Musik Bezug nimmt. Der Band schließt mit einem Beitrag von Elmar Wadle über Werke der Musik im preußischen Urheberrecht des 19. Jahrhunderts; der zeigt, mit welchen Schwierigkeiten der Rechtsverfolgung berühmte Musikschaffende in einem Zeitalter zu tun hatten, als die europäische Einigung und Rechtsvereinheitlichung noch nicht einmal in Ansätzen begonnen hatte. In einem Anhang dokumentiert der Band schließlich auch den Lebenslauf und das bisherige wissenschaftliche Werk Detlef Mertens.
Den Auftakt bildet eine geradezu musikalisch durchkomponierte Würdigung des Wissenschaftlers und Menschen Detlef Merten von María Jesús Montoro Chiner. Es folgen verwaltungsrechtliche und verwaltungspolitische Überlegungen von Karl Korinek zur rechtlichen Organisation von Operntheatern. Wie das Verwaltungsrecht die im Laufe vieler Jahrhunderte immer wieder auftretende Feuersgefahr für Musiktheater zu bannen trachtet, stellt Heinz Schäffer sowohl historisch als auch am Beispiel der österreichischen Rechtsordnung dar; die Spannungslage zwischen verwaltungsrechtlichen Vorschriften und der Kunstfreiheit führt letztlich zur der Frage, ob es so etwas wie ein Polizeirecht für Grundrechtsausübung gibt. Auf Disharmonien zwischen deutscher und europäischer Besteuerung der Universitätsforschung konzentriert sich der Beitrag von Ferdinand Kirchhof. Sodann stellt Georg Ress dar, auf welch überraschend vielfältige Weise das Europäische Gemeinschaftsrecht auf die Musik Bezug nimmt. Der Band schließt mit einem Beitrag von Elmar Wadle über Werke der Musik im preußischen Urheberrecht des 19. Jahrhunderts; der zeigt, mit welchen Schwierigkeiten der Rechtsverfolgung berühmte Musikschaffende in einem Zeitalter zu tun hatten, als die europäische Einigung und Rechtsvereinheitlichung noch nicht einmal in Ansätzen begonnen hatte. In einem Anhang dokumentiert der Band schließlich auch den Lebenslauf und das bisherige wissenschaftliche Werk Detlef Mertens.