
Musterverwaltungsvorschrift zur Durchführung der Paragraphen 25 Abs. 2, 42-47, 49 und 51 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, der Nachweisverordnung und der Transportgenehmigungsverordnung
Hrsg. v. d. Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA)
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Der Anwendungsbereich der abfallrechtlichen Überwachung, insbesondere der Nachweisverfahren, ist durch die Erweiterung des Abfallbegriffs auf die bisher als "Reststoffe" oder "Wirtschaftsgüter" bezeichneten Stoffe, die einer Verwertung zugeführt werden, erheblich ausgedehnt worden. Die Einzelheiten über den Inhalt der Nachweisverfahren sind in der Nachweisverordnung geregelt. Der Umfang der Nachweispflicht im Einzelfall ist abhängig von der Stufe der Überwachungsbedürftigkeit des zur Entsorgung anstehenden Abfalls. Hierdurch wird gegenüber dem alten Recht die Anzahl der Nachweisvariant...
Der Anwendungsbereich der abfallrechtlichen Überwachung, insbesondere der Nachweisverfahren, ist durch die Erweiterung des Abfallbegriffs auf die bisher als "Reststoffe" oder "Wirtschaftsgüter" bezeichneten Stoffe, die einer Verwertung zugeführt werden, erheblich ausgedehnt worden. Die Einzelheiten über den Inhalt der Nachweisverfahren sind in der Nachweisverordnung geregelt. Der Umfang der Nachweispflicht im Einzelfall ist abhängig von der Stufe der Überwachungsbedürftigkeit des zur Entsorgung anstehenden Abfalls. Hierdurch wird gegenüber dem alten Recht die Anzahl der Nachweisvarianten deutlich ausgeweitet. Sowohl das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz als auch die Nachweisverordnung enthalten eine Reihe von Sonderregelungen für die Vorab- und Verbleibskontrolle. Die Musterverwaltungsvorschrift der LAGA enthält umfassende Konkretisierungen und Erläuterungen zu den neuen Regelungen über Form, Verfahren und Inhalt der Überwachung der Abfallentsorgung. Sie ist nicht nur Vollzugshil fe für die Verwaltung, sondern ist auch für die an der Entsorgung Beteiligten geeignet, um Fragen zur Umsetzung der abfallrechtlichen Überwachungsvorschriften abzuklären; sie ist insbesondere bei der Handhabung der jeweiligen Formulare eine wesentliche Hilfe.