Bachelorarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,3, Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg (Fakultät Sozialwissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen der vorliegenden Arbeit wird der Frage nach dem aktuellen Bestand von Mutter-Kind-Einrichtungen bzw. -Abteilungen im deutschen Strafvollzug nachgegangen, um dann die konkreten sozialpädagogischen Maßnahmen und Angebote näher zu erläutern. Ferner soll auch der Frage nach der Legitimität einer solchen Unterbringung nachgegangen werden. Die Aufnahme eines Kindes in der totalen Institution Gefängnis wird bis heute stark kritisiert. Vor allem die Einrichtungen des geschlossenen Vollzuges schaffen aufgrund der strikten Sicherheitsmaßnahmen einen eingeschränkten Spielraum für die Förderung und Erziehung des Kindes. Eine aktuelle Bestandsaufnahme war nur durch eine zusätzliche Recherchearbeit möglich. Die Ergebnisse der durchgeführten Befragungen, in Form eines Fragenkataloges, Telefonaten und Besuchen, werden stetig in die Arbeit miteinfließen. Um die Bedarfslage richtig zu erfassen, befasst sich der zweite Punkt der Arbeit "Struktur und Aufbau des Erwachsenenvollzugs" mit den grundlegenden Begriffen und der Gestaltung des Strafvollzuges. Dabei wird unter der Inanspruchnahme frauenspezifischer, gesetzlicher Best-immungen und aktueller Daten die Problematik des Frauenvollzuges bzw. der inhaftierten Frauen verdeutlicht. Das darauf folgende Kapitel drei "Geschichtliche Entwicklung von Mutter-Kind-Einrichtungen in der BRD" beschreibt die Entstehung von gemeinsamen Unterbringungsmöglichkeiten und die entscheidende Funktion der ersten Einrichtungsleiterin Helga Einsele. Ihr Einsatz für eine Verbesserung des Frauenstrafvollzuges und die Arbeit in der Strafvollzugskommission bei der Entwicklung des heutigen Strafvollzugsgesetzes sind mitverantwortlich für die heutigen Bestimmungen hinsichtlich der Aufnahme von Kindern in den Einrichtungen (ZOLONDEK 2007, S. 46ff.). Durch das Inkrafttreten der Föderalismusreform und die dadurch entstandene Gesetzgebungsfunktion der Länder sind die einzelnen Landesstrafvollzugsgesetze und deren frauenspezifische Bestimmungen für diese Arbeit bzw. dessen Thematik enorm relevant. Um die Situation weitgehend zu umfassen, werden die Regelungen bezüglich der Schwangerschaft, Mutterschaft, Mutter-Kind-Einrichtungen und die gesetzlichen Möglichkeiten, zur Pflege sozialer Kontakte, von inhaftierten Müttern, auf den Gesetzesebenen Bund und Länder verglichen. Die allgemein gültigen Standards zum Schutz der Mutter und des Ungeborenen sollen, nach dem Angleichungsgrundsatz (§ 3 StVollzG), auch innerhalb der Vollzugsmauern beachtet
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