Masterarbeit aus dem Jahr 2024 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 2,3, Private Fachhochschule Göttingen, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Master-Thesis überprüft die Wirksamkeit des novellierten Mutterschutzgesetzes kritisch hinsichtlich des Spannungsverhältnisses zwischen Mutterschutz und Berufsausübungsfreiheit. Das Spannungsverhältnis ist ein Thema, das nicht nur seit der Novelle des Mutterschutzgesetzes 2018 Gegenstand intensiver Diskussionen ist, sondern von grundlegender Bedeutung für Arbeitgeber und schwangeren Frauen, da sich hieraus Konfliktpotenzial ableiten lässt. Hierzu sollen zunächst aus EU- und verfassungsrechtlicher Sicht verschiedene Aspekte des Spannungsverhältnisses zwischen Mutterschutz und Berufsausübungsfreiheit erarbeitet werden. Aus juristischer Sicht besteht das Konfliktpotenzial u.a. aus einer möglichen Einschränkung der Berufsausübungsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 S. 2 GG i.V.m §§ 3-13, 16 MuSchG bzw. hieraus temporären betrieblichen oder ärztlichen Beschäftigungsverboten und Frauen, die trotz dieser Einschränkungen speziell in ihrem Tätigkeitsbereich weiterarbeiten wollen. Hinsichtlich der verpflichtenden allgemeinen und anlassbezogenen Gefährdungsbeurteilung nach den §§ 9,10 MuSchG i.V.m § 5 ArbSchG, wird kritisiert, dass Arbeitgeber diese nur zum Teil bzw. unzureichend umsetzen würden, da Umsetzungshemmnisse bestehen würden. Um einen besseren Überblick über ein mögliches Optimierungspotenzial zu erhalten, wird im Rahmen der Thesis auch ein Rechtsvergleich mit bestimmten gesetzlichen Regelungen zum Mutterschutz aus dem Bundesstaat Minnesota, USA und Norwegen durchgeführt. Erkenntnisse aus den genannten Staaten, sowie Stimmen aus der Politk, Wissenschaft und dem Evaluationsbericht werden in Überlegungen de lege ferenda einbezogen. In einem nachdrücklichen Appell des Deutschen Ärztinnenbundes e.V., welcher als offener Brief am 12.07.2021 an das Bundesministerium für Gesundheit gerichtet wurde, werden Vorwürfe gegenüber der Bundesbehörde hinsichtlich eines aus ihrer Sicht immer noch inadäquaten Mutterschutzgesetzes erhoben. Dabei richtet sich die Kritik nicht an mangelnde Schutzmaßnahmen für schwangere Beschäftigte, sondern an eine aus ihrer Sicht zu sehr einschränkender Auswirkung auf die Berufsausübung. Trotz Novellierung des Mutterschutzgesetzes im Jahr 2018 würden schwangere Ärztinnen übermäßig durch pauschale Beschäftigungsbeschränkungen in ihrer Berufsausübung behindert oder bekämen Tätigkeiten zugewiesen, die für ihre Weiterbildung nicht relevant seien.
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