Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) schützt in Deutschland die Gesundheit von schwangeren Frauen und Müttern. Es regelt den Schutz von Schwangeren und stillenden Frauen am Arbeitsplatz, die Sonderkündigungsschutzregelungen und den Urlaubsanspruch während der Schwangerschaft und Stillzeit. Darüber hinaus legt das Mutterschutzgesetz fest, dass Schwangere und stillende Frauen vor gefährlichen Arbeitsbedingungen und schädlichen Einflüssen am Arbeitsplatz geschützt werden müssen. Es enthält auch Regelungen zur Freistellung von Schwangeren und stillenden Frauen für Vorsorgeuntersuchungen und andere Maßnahmen, die für die Gesundheit der Mutter und des ungeborenen Kindes notwendig sind. Das Mutterschutzgesetz ist Teil des deutschen Arbeitsrechts und dient dazu, die Rechte und Interessen von Schwangeren und stillenden Frauen zu schützen und zu fördern.