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Seit dem NSU-Skandal steckt der Verfassungsschutz ineiner tiefen Vertrauens- und Sinnkrise. Zahlreiche Untersuchungsausschüssebrachten Erschreckendes zu Tage.Doch längst sind nicht alle Fragen zur Verstrickung desDienstes ins Neonazi-Milieu beantwortet. Claus Leggewieund Horst Meier analysieren den "Verfassungsschutz"als Fehlkonstruktion der westdeutschen Demokratiegründung- und entwerfen eine Alternative zu einem nutzlosenbizarren Geheimdienst, der regelmäßig Skandalehervorbringt, die Bürgerrechte gefährdet und als "Frühwarnsystem"kläglich versagt. Der Millionen verschlingtund den niemand braucht - schon gar nicht eine selbstbewussteDemokratie.…mehr

Produktbeschreibung
Seit dem NSU-Skandal steckt der Verfassungsschutz ineiner tiefen Vertrauens- und Sinnkrise. Zahlreiche Untersuchungsausschüssebrachten Erschreckendes zu Tage.Doch längst sind nicht alle Fragen zur Verstrickung desDienstes ins Neonazi-Milieu beantwortet. Claus Leggewieund Horst Meier analysieren den "Verfassungsschutz"als Fehlkonstruktion der westdeutschen Demokratiegründung- und entwerfen eine Alternative zu einem nutzlosenbizarren Geheimdienst, der regelmäßig Skandalehervorbringt, die Bürgerrechte gefährdet und als "Frühwarnsystem"kläglich versagt. Der Millionen verschlingtund den niemand braucht - schon gar nicht eine selbstbewussteDemokratie.
Rezensionen

Perlentaucher-Notiz zur TAZ-Rezension

Zustimmend hat Wolfgang Gast diese Abrechnung mit dem Verfassungsschutz von Claus Leggewie und Horst Meier gelesen. Die Autoren liefern in seinen Augen eine kritische Auseinandersetzung mit dem skandalträchtigen Geheimdienst vor, die in der Forderung nach einer Abschaffung der Behörde und einem Plädoyer für eine neue Sicherheitsarchitektur gipfelt. Deutlich wird für ihn, inwiefern der Verfassungsschutz heute nur noch ein überflüssiger Anachronismus geworden ist, den die Demokratie nicht braucht. Die Autoren stellen nach Angeben von Gast zudem dar, wie es möglich wäre, den Verfassungsschutz innerhalb von fünf Jahren geordnet abzuwickeln. Die Lektüre des Buchs kann er den Innenministern der Länder, die über die künftige Ausrichtung der Behörde entscheiden müssen, nur ans Herz legen.

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