Werbung ist ein nicht mehr wegzudenkender Bestandteil des modernen Wirtschaftslebens. Sie tritt in vielerlei Gestalt auf, verursacht in der Regel hohe Kosten und vermag über Erfolg oder Misserfolg eines Produktes auf dem Markt zu entscheiden. Gerade mit einprägsamen Werbeschlagwörtern und Werbeslogans ist eine effektive Werbewirkung und entsprechender Absatzerfolg zu erzielen. Aus diesem Grund werden Werbeschlagwörter und Werbeslogans häufig von anderen Marktteilnehmern nachgeahmt. Es stellt sich daher nicht nur abstrakt, sondern insbesondere aus praktischer Sicht die Frage, ob sie mit rechtlichen Mitteln gegen Nachahmungen geschützt werden können. Dieser Frage geht die Arbeit aus immaterialgüter- und wettbewerbs- bzw. deliktsrechtlicher Sicht nach. Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, dass urheberrechtlicher Schutz nur in seltenen Ausnahmefällen zu erlangen ist. Auch wenn im Ergebnis eine im Vergleich zur großzügigen Praxis restriktivere Ansicht vertreten wird, bietet das Markenrecht dennoch weitreichenden Schutz. Wettbewerbs- und deliktsrechtlicher Schutz scheidet hingegen aufgrund der spezielleren markenrechtlichen Regelungen regelmäßig aus.