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Nach Inkrafttreten des nordrhein-westfälischen Gesetzes zur Ausführung von § 15 a des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozeßordnung wird die Klageerhebung vor Gericht in nachbarrechtlichen Streitigkeiten zukünftig nur noch zulässig sein, nachdem von einer durch die Landesjustizverwaltung eingerichteten oder anerkannten Gütestelle versucht worden ist, die Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen. Der vorliegende Grundriss hilft Schiedsfrauen und Schiedsmännern, auch diese Aufgabe zu erfüllen.
In der Neuauflage sind die vom Gesetzgeber vorgenommenen Änderungen berücksichtigt. Der
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Produktbeschreibung
Nach Inkrafttreten des nordrhein-westfälischen Gesetzes zur Ausführung von § 15 a des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozeßordnung wird die Klageerhebung vor Gericht in nachbarrechtlichen Streitigkeiten zukünftig nur noch zulässig sein, nachdem von einer durch die Landesjustizverwaltung eingerichteten oder anerkannten Gütestelle versucht worden ist, die Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen. Der vorliegende Grundriss hilft Schiedsfrauen und Schiedsmännern, auch diese Aufgabe zu erfüllen.

In der Neuauflage sind die vom Gesetzgeber vorgenommenen Änderungen berücksichtigt. Der Grundriss ist vollständig überarbeitet. Zudem sind Abschnitte über die Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen, Schadensersatzansprüche bei Verweigerung des Hammerschlags- und Leiterrechts, Ausführungen zu Bällen, Elektrosmog, Gartenzwergen, Videoüberwachung und Bienen zusätzlich aufgenommen.

Inhaltsübersicht:
- Grundstrukturen des Nachbarrechts (Einleitung; Privatrechtlicher Nachbarschutz; Abgrenzung zum öffentlich-rechtlichen Nachbarschutz; Die Parteien des Nachbarstreits; Ziel der Nachbarschutz- und Ausgleichsansprüche; Generelle Voraussetzungen der Ansprüche; Unterschiedliche Arten der Beeinträchtigung; Der Vergleich vor dem Schiedsamt in nachbarrechtlichen Streitigkeiten; Die Zwangsvollstreckung aus dem Vergleich)
- Typische nachbarrechtliche Fallkonstellationen
- Bäume, Sträucher und Pflanzen (Die Einfriedung; Hammerschlags- und Leiterrecht; Lärm, Gase, Gerüche und sonstige Beeinträchtigungen; Tiere)
- Gesetzestexte
- Sachregister.
Autorenporträt
Dr. Martin Rammert, Richter am Amtsgericht