Die Europäische Kommission verfolgt seit Ende der 1990er Jahre in ihrer Wettbewerbspolitik den sogenannten More Economic Approach. Eine Konsequenz dieser Neuorientierung ist eine Ungleichbehandlung bei der Verfolgung wettbewerbsbeeinträchtigender Verhaltensweisen durch Anbieter und Nachfrager, obwohl die kartellrechtlichen Tatbestände für eine solche Differenzierung keinen Anlass bieten. Diese Arbeit prüft mögliche Rechtfertigungen einer solchen Differenzierung, ihre Vereinbarkeit mit dem bestehenden Rechtssystem, insbesondere auch mit den Europäischen Grundrechten, und wirft einen Blick auf die Akzeptanz des More Economic Approach durch die Europäischen Gerichte. Den Abschluss bildet ein Lösungsvorschlag für eine "gerechtere Ökonomisierung" des Kartellrechts.