Die Weichenstellung in Richtung nachfrageorientierte städtebauliche Planung ist im Städtebaurecht schon im BauGB 1998 mit der Überführung der städtebaulichen Verträge und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans in das Dauerrecht vorgenommen worden. Seither haben städtebauliche Verträge neben den klassischen Planungsinstrumenten als Instrumente der Stadtentwicklung eine wachsende Bedeutung erlangt. Sie werden von der öffentlichen Hand angesichts der Finanzknappheit der Städte und Gemeinden in der Regel als Mittel zur Refinanzierung städtebaulicher Leistungen eingesetzt. Typische Beispiele für komplexe städtebauliche Vertragswerke sind die Baulandmodelle. Nachdem aufgrund der Analyse zum Thema „Baulandmanagement“ im Jahr 2015 noch festgestellt werden musste, dass die Baulandmanagementmodelle nur den wachsenden Ballungsräumen und Großstädten und Metropolen dienen, wird in diesem Themenband neben den Gestaltungsmöglichkeiten und Grenzen der nachfrageorientierten Planung ein Baulandmodell vorgestellt, das auch für die Stadtentwicklung in Räumen mit schwächerer Nachfragesituation geeignet sein kann: das Modell der baubetreuergeleiteten Bauherrengemeinschaft, das Grundstückseigentümer, Kapitalanleger und Eigennutzer als Bauherren in einer Bauherrengemeinschaft zusammenführt. Diese verwirklicht dann, angeleitet und koordiniert durch eine Baubetreuungsgesellschaft, auf der Basis eines mit der Gemeinde abgeschlossenen städtebaulichen Vertrags das abgestimmt geplante und anteilig von der Bauherrschaft finanzierte städtebauliche Public-Private-Projekt. Die in diesem Themenband zusammengetragenen Fachbeiträge gehen den damit zusammenhängenden aktuellen Fragestellungen nach.