Seit den 90er Jahren taucht Nachhaltigkeit in der Politik und Wirtschaft immer häufiger als Leitbild, Zieldefinition oder symbolische Begrifflichkeit auf. Auf der Suche nach einem grundlegenden Nachhaltigkeitsverständnis lasst sich die Definition der Brundtland- Kommission von 1987 für eine nachhaltige Entwicklung heranziehen: ¿Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen konnen¿.1 Unbestritten ist dabei das Verständnis von Nachhaltigkeit als ein integratives Mehrsäulenkonzept, welches ökonomische, ökologische und soziale Aspekte vereint.2 Damit repräsentiert Nachhaltigkeit, mit seinem Kerngedanken vom Ertrag und nicht von der Substanz zu leben, ein grundlegendes Konzept für ökonomisches Handeln. Eine dauerhafte und erfolgreiche ökonomische Entwicklung ist folglich ohne Berücksichtigung des Nachhaltigkeitsleitbildes nicht möglich.
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