Die Edition des Nachschlagewerks des Reichsgerichts - Gesetzgebung des Deutschen Reichs - wird mit den Bänden 5 bis 7 fortgesetzt mit der Rechtsprechungsübersicht zum Handels-, Gesellschafts- und Verkehrsrecht, das insgesamt zu dem auch international viel beachteten Wirtschaftsrecht Deutschlands gehörte.
Die Bände 5 bis 7 sind in sich vollständig und enthalten keine Verweisungen auf die früheren Bände der Edition. Das 1897 neu gefasste Handelsgesetzbuch legte zusammen mit der Judikatur des Rechtsgerichts die Grundlagen für das moderne deutsche Firmen-, handelsrechtliche Arbeitsrecht (Handlungsgehilfen), Handelsvertreterrecht und das Recht der offenen Handelsgesellschaft und der Kommanditgesellschaft. Einen breiten Raum nimmt die Judikatur zum Aktienrecht und zum Seehandelsrecht ein. Die Judikatur zu den Handelsgeschäften stellt die Verbindung zum Schuldrecht des BGB her. Die Rechtsprechung zum 1898 novellierten Genossenschaftsgesetz und zum Gesetz über die Gesellschaften mitbeschränkter Haftung spiegelt die Bedeutung und die Wandlungen dieser Gesellschaftsform während der Kaiserzeit, der Weimarer Zeit und der NS-Zeit wieder.
Band 5 dokumentiert die Judikatur des Reichsgerichts zum Recht des Handelsstandes, der offenen Handelsgesellschaft, der Kommanditgesellschaft und der Aktiengesellschaft. Das Sonderrecht des Handelsstandes umfasst auch das bahnbrechende Handlungsgehilfenrecht. Die Urteile zur offenen Handelsgesellschaft sind grundlegend für das moderne deutsche Personengesellschaftsrecht. Die Rechtsprechung zu dem nach 1884 nochmals 1897 modernisierten Aktienrecht zeigt die Anpassungsfähigkeit des Reichsgerichts an die jeweiligen wirtschaftlichen Entwicklungen insbesondere während der Weimarer Zeit.
Die Bände 5 bis 7 sind in sich vollständig und enthalten keine Verweisungen auf die früheren Bände der Edition. Das 1897 neu gefasste Handelsgesetzbuch legte zusammen mit der Judikatur des Rechtsgerichts die Grundlagen für das moderne deutsche Firmen-, handelsrechtliche Arbeitsrecht (Handlungsgehilfen), Handelsvertreterrecht und das Recht der offenen Handelsgesellschaft und der Kommanditgesellschaft. Einen breiten Raum nimmt die Judikatur zum Aktienrecht und zum Seehandelsrecht ein. Die Judikatur zu den Handelsgeschäften stellt die Verbindung zum Schuldrecht des BGB her. Die Rechtsprechung zum 1898 novellierten Genossenschaftsgesetz und zum Gesetz über die Gesellschaften mitbeschränkter Haftung spiegelt die Bedeutung und die Wandlungen dieser Gesellschaftsform während der Kaiserzeit, der Weimarer Zeit und der NS-Zeit wieder.
Band 5 dokumentiert die Judikatur des Reichsgerichts zum Recht des Handelsstandes, der offenen Handelsgesellschaft, der Kommanditgesellschaft und der Aktiengesellschaft. Das Sonderrecht des Handelsstandes umfasst auch das bahnbrechende Handlungsgehilfenrecht. Die Urteile zur offenen Handelsgesellschaft sind grundlegend für das moderne deutsche Personengesellschaftsrecht. Die Rechtsprechung zu dem nach 1884 nochmals 1897 modernisierten Aktienrecht zeigt die Anpassungsfähigkeit des Reichsgerichts an die jeweiligen wirtschaftlichen Entwicklungen insbesondere während der Weimarer Zeit.