Entscheidet sich eine Gesellschaftermehrheit in einer wirtschaftlichen Krisensituation für Sanierungsmaßnahmen und die Leistung von Nachschüssen durch alle Gesellschafter, stellt sich die Frage, ob eine solche Mehrheitsentscheidung die dagegen stimmenden Minderheitsgesellschafter verpflichten kann. Soweit ein solcher Beschluss nicht durch eine Mehrheitsklausel im Gesellschaftsvertrag gedeckt ist, kommt eine Verpflichtung der Minderheit zur Nachschussleistung kraft Treuepflicht in Betracht. Die vorliegende Arbeit fragt nach der Existenz einer rechtsformübergreifenden Nachschusspflicht kraft Treuepflicht und untersucht deren Voraussetzungen.