Frauenarbeitsschutzbestimmungen stehen der Chancengleichheit von Frauen am Arbeitsmarkt entgegen. Gleichzeitig tragen sie - insbesondere im Arbeitszeitschutz - soweit sie gelten, der zusätzlichen Belastung von Frauen durch Reproduktionsarbeiten Rechnung. Ein sozialpolitisches Dilemma - soll den Frauen der Schutz vor gesundheits- und sozialschädlichen Arbeitszeiten im Namen der Gleichberechtigung genommen werden? Die Verfasserin - Referentin im hessischen Frauenministerium - analysiert die Auswirkung des Nachtarbeitsverbotes für Arbeiterinnen (
19 AZO) auf die Arbeitsmarktlage von Frauen ebenso wie die Interessen der Wirtschaft - auch im Zusammenhang mit dem EG-Binnenmarkt - nach mehr Frauen in der Nachtschicht . Sie erörtert die Vereinbarkeit des
19 AZO mit dem verfassungs- und EG-rechtlichen Gebot der Gleichbehandlung von Frauen und Männern sowie die Bindungen, die sich bei der Reform des Rechts der Nachtarbeit aus der Pflicht zum Schutz der Gesundheit aus Art. 2 Abs. 2 GGsowie dem EG-rechtlichen Gebot zur Verbesserung von Lebens- und Arbeitsbedingungen ergeben und entwickelt einen Vorschlag für ein geschlechtsneutrales Nachtarbeitsgesetz.
19 AZO) auf die Arbeitsmarktlage von Frauen ebenso wie die Interessen der Wirtschaft - auch im Zusammenhang mit dem EG-Binnenmarkt - nach mehr Frauen in der Nachtschicht . Sie erörtert die Vereinbarkeit des
19 AZO mit dem verfassungs- und EG-rechtlichen Gebot der Gleichbehandlung von Frauen und Männern sowie die Bindungen, die sich bei der Reform des Rechts der Nachtarbeit aus der Pflicht zum Schutz der Gesundheit aus Art. 2 Abs. 2 GGsowie dem EG-rechtlichen Gebot zur Verbesserung von Lebens- und Arbeitsbedingungen ergeben und entwickelt einen Vorschlag für ein geschlechtsneutrales Nachtarbeitsgesetz.