Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Düsseldorf früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Während der Dauer eines Arbeitsverhältnisses unterliegen Arbeitnehmer gemäß ihren arbeitsvertraglichen Nebenpflichten einem gesetzlichen Wettbewerbsverbot, welches mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses endet. Da es keine ausdrücklich vom Gesetz bestimmten nachvertraglichen Wettbewerbsverbote gibt, kann ein Arbeitnehmer nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses grundsätzlich frei über seine weitere Tätigkeit entscheiden. So ist er beispielsweise berechtigt, in ein konkurrierendes Unternehmen einzutreten oder ein eigenes konkurrierendes Unternehmen zu gründen. Um den Arbeitnehmer an einer etwaigen wettbewerblichen Tätigkeit zum Nachteil des Arbeitgebers zu hindern, bedarf es daher einer ausdrücklichen vertraglichenVereinbarung. Bei einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot handelt es sich um einen gegenseitigen Vertrag. Die gesetzliche Grundlage für ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot findet sich in den §§ 74 ff. HGB. Zum Schutz des Arbeitnehmers ist die Wirksamkeit des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots an enge Voraussetzungen geknüpft und darf den gesetzlichen Rahmen nicht überschreiten. Insbesondere Arbeitnehmer in Führungspositionen erlangen oftmals sensible Daten und Kenntnisse über das Unternehmen, die sich Konkurrenzunternehmen zu Nutze machen könnten, indem sie gezielt diese Führungskräfte abwerben. Der Begriff Führungskraft ist gesetzlich nicht definiert. Eine Definition ergibt sich allerdings aus der betriebswirtschaftlichen Organisationstheorie. Demnach werden Führungskräfte als Arbeitnehmer definiert, welche Führungstätigkeiten ausüben. Zudem zeichnen sich Arbeitnehmer in Führungspositionen häufig durch eine erhöhte Qualifikation aus und können dadurch weitreichende Entscheidungen treffen. Diese Hausarbeit beschäftigt sich mit der Frage, wie sich nachvertragliche Wettbewerbsverbote auf Arbeitnehmer, die sich in Führungspositionen befinden, auswirken und in welchem Umfang diese zulässig sind. Wo liegen bei der Ausgestaltung von nachvertraglichen Wettbewerbsverboten die Grenzen für Arbeitgeber?Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Darstellung der Grenzen des berechtigten geschäftlichen Interesses des Arbeitgebers. Können Arbeitgeber nachvertragliche Wettbewerbsverbote wirksam vereinbaren um ihre Arbeitnehmer an ihr Unternehmen zu binden? Weiterhin wird die Frage geklärt, wann eine unbillige Erschwerung des beruflichen Fortkommens des Arbeitnehmers vorliegt.
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