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Aufgrund des Gesetzes und der Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung wird ab dem 1. April 2010 für gefährliche Abfälle die papiergebundene Nachweisführung durch ein elektronisches Verfahren abgelöst, das jetzt schon freiwillig genutzt werden kann. Dies bedeutet eine grundlegende Änderung der Nachweis- und Registerführung, die alle Beteiligten in der Abfallwirtschaft rechtlich und praktisch vor neue Herausforderungen stellt, z. B. bei der qualifizierten Signatur.Der aktuelle neue Praxiskommentar zur Nachweisverordnung informiert Unternehmen, ihre Berater und die…mehr

Produktbeschreibung
Aufgrund des Gesetzes und der Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung wird ab dem 1. April 2010 für gefährliche Abfälle die papiergebundene Nachweisführung durch ein elektronisches Verfahren abgelöst, das jetzt schon freiwillig genutzt werden kann. Dies bedeutet eine grundlegende Änderung der Nachweis- und Registerführung, die alle Beteiligten in der Abfallwirtschaft rechtlich und praktisch vor neue Herausforderungen stellt, z. B. bei der qualifizierten Signatur.Der aktuelle neue Praxiskommentar zur Nachweisverordnung informiert Unternehmen, ihre Berater und die Verwaltung kompetent über die verfahrensrechtlichen und praktischen Anforderungen der Nachweis- und Registerführung. "Aus der Praxis für die Praxis" verfasst, berücksichtigt das Werk zahlreiche Hinweise und Anregungen aus der erzeugenden und entsorgenden Wirtschaft, den Umweltministerien, der Gewerbeaufsichtsverwaltung sowie den Bund-/Länder-Arbeitsgruppen.
Autorenporträt
örg Rüdiger ist Geschäftsführer der Niedersächsischen Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH (NGS), die als Zentrale Stelle für das Land Niedersachsen wesentliche Teile der Nachweisführung abwickelt. Als Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Sonderabfallgesellschaften der Länder und durch seine Mitarbeit in zahlreichen Gremien auf Bundes- und Landesebene ist er seit vielen Jahren mit dem Nachweisrecht vertraut und durch seine umfangreiche Praxiserfahrung als Fachmann anerkannt.