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Im Vordergrund von rechtswissenschaftlicher Theorie und Praxis steht der Unterordnungskonzern als der praktisch bedeutsamere Fall einer Bildung von wirtschaftlichen Planungs- und Entscheidungseinheiten über die Grenzen juristischer Personen hinweg. Der Gleichordnungskonzern führt demgegenüber in der juristischen Literatur eher ein "Stiefmütterchendasein". In der Praxis findet er jedoch namentlich im internationalen Bereich immer stärkere Beachtung. Da diese Konzernform im Aktiengesetz lediglich an zwei Stellen erwähnt wird ( 18 Abs. 2, 291 Abs. 2 AktG), ist ein großer Bedarf an…mehr

Produktbeschreibung
Im Vordergrund von rechtswissenschaftlicher Theorie und Praxis steht der Unterordnungskonzern als der praktisch bedeutsamere Fall einer Bildung von wirtschaftlichen Planungs- und Entscheidungseinheiten über die Grenzen juristischer Personen hinweg. Der Gleichordnungskonzern führt demgegenüber in der juristischen Literatur eher ein "Stiefmütterchendasein". In der Praxis findet er jedoch namentlich im internationalen Bereich immer stärkere Beachtung. Da diese Konzernform im Aktiengesetz lediglich an zwei Stellen erwähnt wird ( 18 Abs. 2, 291 Abs. 2 AktG), ist ein großer Bedarf an rechtswissenschaftlicher Klärung entstanden. Die Arbeit untersucht daher zunächst die Behandlung von Gleichordnungskonzernen im deutschen Konzernrecht. Nach einem kurzen Blick auf andere Rechtsordnungen werden schließlich die kollisionsrechtlichen Probleme behandelt, die grenzüberschreitende Gleichordnungskonzerne aufwerfen.
Autorenporträt
Die Autorin: Kristina Keck, Jahrgang 1969, Studium der Rechtswissenschaft in Berlin, 1994 erstes Staatsexamen, von 1995 bis 1998 wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für deutsches und europäisches Wirtschafts-, Wettbewerbs- und Energierecht der Freien Universität Berlin, seit 1996 im Referendardienst des Landes Berlin.
Rezensionen
«Die Monographie von Keck ist sehr verdienstvoll. Nicht nur im nationalen, sondern gerade im internationalen Recht des Gleichordnungskonzerns gab es bisher kaum eine literarische Aufarbeitung...Die Ergebnisse der Verfasserin, die ein schlüssiges System ergeben, sind sorgfältig und systematisch hergeleitet und begründet und lassen sich hören. Es ist daher zu vermuten, daß die Arbeit in diesem Teil des Konzernrechts zukünftig starke Beachtung finden wird.» (Hartwin Bungert, Recht der Internationalen Wirtschaft)