Es werden die Grundregeln einer universalisierbaren archekakopheugischen Minimalmoral formuliert, deren anthropozentrische Ausgangskonzeption in der Natur-Ethik systematisch auf die moralischen Probleme unseres Umgangs mit der (außermenschlichen) Natur ausgedehnt wird. Die entsprechenden anthropophysio-relationalen universalmoralischen Grundregeln bilden die Basis für einen modifizierten Grundrechtskatalog und dienen als Kriterien, um die in der zeitgenössischen Natur-Ethik vertretenen Naturschutzargumente auf ihre universal-moralische Verbindlichkeit hin zu überprüfen und daraus unterstützende Hinweise für eine Naturschutz-Pädagogik zu gewinnen.
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