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Es geht hier darum, die Unklarheit zu klären, die das Königreich Jasmin in Bezug auf die Konfiguration und die Rolle der Untiefen, die sie bei der Festlegung der Seegrenze zur Republik Tulipa gemäß Artikel 13 des Montego-Bay-Übereinkommens von 1982 entblößen. Zuvor muss jedoch klargestellt werden, dass die Republik Tulpe jede Möglichkeit der Existenz einer Insel im Sinne von Artikel 121 des Montego-Bay-Übereinkommens ausschließt und annimmt, dass es sich bei einer Qualifizierung des offenen Meeresbodens entweder um eine kleine Insel oder einen einfachen Felsen ohne "jede Behausung" und "jede…mehr

Produktbeschreibung
Es geht hier darum, die Unklarheit zu klären, die das Königreich Jasmin in Bezug auf die Konfiguration und die Rolle der Untiefen, die sie bei der Festlegung der Seegrenze zur Republik Tulipa gemäß Artikel 13 des Montego-Bay-Übereinkommens von 1982 entblößen. Zuvor muss jedoch klargestellt werden, dass die Republik Tulpe jede Möglichkeit der Existenz einer Insel im Sinne von Artikel 121 des Montego-Bay-Übereinkommens ausschließt und annimmt, dass es sich bei einer Qualifizierung des offenen Meeresbodens entweder um eine kleine Insel oder einen einfachen Felsen ohne "jede Behausung" und "jede glaubwürdige wirtschaftliche Tätigkeit" handeln muss. Darüber hinaus bestätigt die Republik Tulipa die Legitimität ihrer Explorationsaktivitäten in ihrem eigenen Meeresraum innerhalb ihrer AWZ und stützt sich dabei auf die Resolutionen der UN-Generalversammlung über das Recht des Staates, frei über seine natürlichen Ressourcen zu verfügen.
Autorenporträt
Houseini Bawa Souleymane, nascido a 29 de Junho de 1993 em Maradi, Níger. Em 2012, obteve o bacharelato técnico da série G1 (opção administração), depois licenciou-se em direito privado em 2015 e obteve o mestrado em direito internacional público em Marrocos em 2017, onde está actualmente a realizar a sua tese.