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Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, , Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit behandelt die folgende Frage: Welchen Inhalt haben die naturrechtlichen Gleichheitstheorien genau und muss daraus nicht zwangsläufig die rechtliche Gleichstellung der Frau mit dem Mann erfolgen? Diese Frage soll einer genaueren Untersuchung unterzogen werden. Gerade die maskulin geprägte Herrschaftsschicht wird an einer rechtlichen Besserstellung der Frauen zu Lasten ihrer Vormachtstellung in der Ehe und der Gesellschaft wenig Interesse gehabt…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, , Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit behandelt die folgende Frage: Welchen Inhalt haben die naturrechtlichen Gleichheitstheorien genau und muss daraus nicht zwangsläufig die rechtliche Gleichstellung der Frau mit dem Mann erfolgen? Diese Frage soll einer genaueren Untersuchung unterzogen werden. Gerade die maskulin geprägte Herrschaftsschicht wird an einer rechtlichen Besserstellung der Frauen zu Lasten ihrer Vormachtstellung in der Ehe und der Gesellschaft wenig Interesse gehabt haben. Daher soll aufgezeigt werden, welche Begründungsmodelle das Naturrecht für die Aufrechterhaltung der geschlechtsspezifischen Ungleichberechtigung bot. Eine Chance für die Umsetzung naturrechtlicher geschlechtlicher Gleichberechtigung bot sich dann zur Jahrhundertwende durch die große Privatkodifikationswelle in Europa. An diesen Gesetzeswerken soll überblickartig aufgezeigt werden, ob die Gesetzesautoren das naturrechtliche Gleichheitspostulat auch zugunsten der Frauen anwendeten und diesen mehr Rechte zugestanden, oder sich eher an den Legitimationsmodellen für eine Ungleichberechtigung der Geschlechter orientierten. Zeitgleich veröffentlichten auch die ersten Verfechter geschlechtlicher Gleichberechtigung ihre Werke. Dies bietet eine Möglichkeit, kritisch zu überprüfen, ob die eher konservative Auslegung der naturrechtlichen Gleichheit der Geschlechter tatsächlich überzeugen kann, oder nicht eher dogmatisch verfehlt die Vorherrschaft des Mannes in der Gesellschaft sichern soll. Zu guter Letzt stellt sich die durchaus interessante Frage: Kann man trotz aller gesellschaftlichen Ungleichheit dieser Naturrechtsepoche eine positive Wirkung auf die Emanzipation der Frau zubilligen?
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