Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 12 Punkte, Eberhard-Karls-Universität Tübingen, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Zusammenhang mit Unternehmensübertragungen sowie der Gründung von Gemeinschaftsunternehmen werden von den beteiligten Parteien oftmals zusätzliche Vereinbarungen getroffen, die zumindest einem der Vertragspartner Beschränkungen auferlegen. Diese sollen vor allem sicherstellen, dass der Wert des übertragenen Unternehmens nicht gemindert wird. Beispielsweise kann dies dadurch geschehen, dass ein Veräußerer nach dem Vertragsschluss auf demselben Markt eine neue konkurrierende Tätigkeit aufnimmt, sodass im Zuge der Übertragung eines Unternehmens dahingehende Beschränkungen in Form zusätzlicher Vereinbarungen essentiell erscheinen.Solche Vereinbarungen sind jedoch insofern nicht unproblematisch, als sie oftmals dazu führen, dass wettbewerbliche Handlungsfreiheiten zumindest einer Partei erheblich eingeschränkt werden. Die vorliegende Arbeit hat sich daher zum Ziel gesetzt, das Spannungsverhältnis zwischen der Ermöglichung von effektiven Unternehmenszusammenschlüssen einerseits und der weitestgehenden Schonung des Wettbewerbs andererseits zu untersuchen.Hierzu wird in einem ersten Teil der Frage nachgegangen, inwiefern die genannten Nebenabreden im Rahmen der Zusammenschlusskontrolle kartellrechtlich zulässig sind. Im zweiten Teil werden dann die zivilrechtlichen Rechtsfolgen bei Unzulässigkeit einer solchen Nebenabrede näher beleuchtet. Der dritte Teil der Arbeit befasst sich schließlich mit der Frage, wie Nebenabreden im kartellrechtlichen Verfahren zu behandeln sind. Die Untersuchung der aufgeworfenen Fragestellungen erfolgt dabei stets sowohl im Hinblick auf das europäische als auch auf das deutsche Recht.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.