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Als Hüterin der Verträge ist es Aufgabe der Kommission, den Vollzug des EU-Umweltrechts durch die Mitgliedstaaten sicherzustellen. Dazu gibt ihr das Primärrecht das Vertragsverletzungsverfahren als politisch und rechtlich wirkendes Durchsetzungsinstrument an die Hand, das in den vergangenen Jahren effektiver gestaltet und durch Hilfsinstrumente ergänzt wurde. Ressourcen- und Kompetenzgrenzen sowie strukturimmanente Schwächen des Vertragsverletzungsverfahrens verlangen daneben jedoch einen Rückgriff auf alternative, ungeregelte Kontrollinstrumente. Das Potenzial der Zusammenarbeit staatlicher…mehr

Produktbeschreibung
Als Hüterin der Verträge ist es Aufgabe der Kommission, den Vollzug des EU-Umweltrechts durch die Mitgliedstaaten sicherzustellen. Dazu gibt ihr das Primärrecht das Vertragsverletzungsverfahren als politisch und rechtlich wirkendes Durchsetzungsinstrument an die Hand, das in den vergangenen Jahren effektiver gestaltet und durch Hilfsinstrumente ergänzt wurde. Ressourcen- und Kompetenzgrenzen sowie strukturimmanente Schwächen des Vertragsverletzungsverfahrens verlangen daneben jedoch einen Rückgriff auf alternative, ungeregelte Kontrollinstrumente. Das Potenzial der Zusammenarbeit staatlicher Hoheitsträger in Netzwerken hat die Kommission früh erkannt und in ihre Vollzugssicherungsstrategie integriert. Im Zuge von Technisierung und Digitalisierung haben sich europaweite Netzwerke wie IMPEL oder EIONET als kooperative Problembewältigungsmechanismen zu einer tragenden Säule des EU-Vollzugskontrollsystems entwickelt, die heute neben dem klassischen Vertragsverletzungsverfahren steht.
Autorenporträt
Kaja Rothfuß studierte Rechtswissenschaften an der Eberhard Karls Universität Tübingen mit dem Schwerpunkt Öffentliches Wirtschaftsrecht, Infrastruktur und Umwelt. Nach der Ersten Juristischen Prüfung 2016 promovierte und arbeitete sie als Akademische Mitarbeiterin am Lehrstuhl von Prof. Dr. Johannes Saurer, LL.M. (Yale) für Öffentliches Recht, Umweltrecht, Infrastrukturrecht und Rechtsvergleichung in Tübingen. Im Wintersemester 2022/2023 wurde ihr von der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen der Titel eines Doktors der Rechte verliehen. Im April 2023 schloss sie den Juristischen Vorbereitungsdienst am Landgericht Tübingen mit Bestehen der Zweiten Juristischen Prüfung ab.