Die Apostolische Konstitution Pascite gregem Dei (2021) stellt das römisch-katholische (Straf-)Recht auf ein neues Fundament: Je nach Interpretation des zum 8.12.2021 implementierten Can. 1311 § 2 CIC, der das Wohl der Gläubigen in den Vordergrund rückt, lässt sich eine Kopernikanische Wende des kanonischen Strafrechts vollziehen, bei welcher die Interessen von Opfern stärker als zuvor fokussiert werden - z.B. bei der kirchenrechtlichen Aufarbeitung von Missbrauchsfällen. Die Arbeit untersucht die kanonischen Strafzwecke rechtsvergleichend im Kontext des staatlichen Strafrechts mittels einer Analyse u. a. der Cann. 1311 § 2, 1341 CIC anhand des Auslegungskanons (Cann. 16-18 CIC). Das über Can. 1399 CIC inkorporierte Naturrecht wird im Zusammenhang mit der Frage nach Wahrheit und Gerechtigkeit durch Papst Benedikt XVI. diskutiert. Regelungslücken können im Interesse des Opferschutzes geschlossen werden. Auch hierbei ist das Prinzip des »salus animarum« (Can. 1752 CIC) strafzweckbestimmend.