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Nordrhein-Westfalen sieht sich in den kommenden Dekaden mit der zentralen Herausforderung der Bewältigung des demografischen Wandels konfrontiert. Gleichzeitig schlagen sich die Veränderungen der Arbeitswelt und der Lebensstile sowie ein verändertes Mobilitäts- und Informationsverhalten in der Struktur und Nutzung von Stadt und Land nieder. Dabei verschieben sich die täglichen Versorgungsmuster der Menschen. Ein wirksames Zentrale-Orte-Konzept (im Folgenden ZOK abgekürzt) muss auf diese Entwicklungen reagieren. Als eines der ältesten Planungskonzepte sind die zentralen Orte Bestandteil aller…mehr

Produktbeschreibung
Nordrhein-Westfalen sieht sich in den kommenden Dekaden mit der zentralen Herausforderung der Bewältigung des demografischen Wandels konfrontiert. Gleichzeitig schlagen sich die Veränderungen der Arbeitswelt und der Lebensstile sowie ein verändertes Mobilitäts- und Informationsverhalten in der Struktur und Nutzung von Stadt und Land nieder. Dabei verschieben sich die täglichen Versorgungsmuster der Menschen. Ein wirksames Zentrale-Orte-Konzept (im Folgenden ZOK abgekürzt) muss auf diese Entwicklungen reagieren. Als eines der ältesten Planungskonzepte sind die zentralen Orte Bestandteil aller Pläne und Programme der Landes- und Regionalplanung der Flächenländer. Dabei ist in den meisten Bundesländern eine Anpassung an die eingangs angesprochenen veränderten Rahmenbedingungen erkennbar. Der Entwurf des neuen LEP NRW hingegen hat das Mitte der 1970er Jahre erarbeitete ZOK für NRW zunächst erneut übernommen. Gleichzeitig wird die Fortschreibung des ZOK für die Laufzeit des neuen LEP angekündigt, weil in Zukunft der Fortbestand einiger Mittelzentren aufgrund von Tragfähigkeitsproblemen fraglich ist. Der Arbeitsbericht widmet sich zentralen Themen für die Weiterentwicklung und Stärkung der Zentrale-Orte-Konzepte. Zunächst wird auf die, nach Auffassung der Arbeitsgruppe, gebotene raumstrukturelle Differenzierung hinsichtlich der Ausformung von Zentrale-Orte-Konzepten und der verwendeten Schwellenwerte eingegangen. Zudem wird auf die Rolle, bzw. Bedeutung zentralörtlicher Versorgungsbereiche abgestellt, deren Festlegung zwingend erforderlich erscheint, um den Anforderungen an die Bestimmbarkeit von Zielen der Raumordnung entsprechen zu können. Es wird empfohlen, nur die drei Grundstufen Grund-, Mittel- und Oberzentrum ohne weitere Zwischenstufen festzulegen. Die Festlegungs- bzw. Ausweisungskriterien wiederum sind für die Hierarchieebenen differenziert zu bestimmen. Schließlich wird empfohlen, transparent darzulegen, welche Analysemethode ¿ etwa zur Abgrenzung zentralörtlicher Verflechtungsbereiche oder zentralörtlicher Standortcluster ¿ warum von der Landes- oder Regionalplanung verwendet wurde, um der erforderlichen Normklarheit, bzw. Verständlichkeit des Planwerks aus sich selbst heraus Genüge zu tun.
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