Der Begriff des Eigenkapitals wird im deutschen Recht unterschiedlich definiert. Es stellt sich die Frage, ob vor dem Hintergrund ständiger Rechtsentwicklung eine normspezifische Auslegung im Zivil-, Gesellschafts- und Handelsrecht nicht zu inkonsistenten Ergebnissen führt, die mit dem Postulat der Einheit der Rechtsordnung nicht zu vereinbaren sind. Vor allem die vielfältigen Emissionen von hybriden Finanztiteln, die als Kombination zwischen Fremd- und Eigenfinanzierungsmittel ausgestaltet sind, eröffnen einen weiten Gestaltungsspielraum. Gegenstand dieser Arbeit ist die Frage, ob angesichts der Zuordnungsschwierigkeiten von hybriden Finanztiteln zum Fremd- oder Eigenkapital eine Harmonisierung des Eigenkapitalbegriffs im deutschen Zivil-, Gesellschafts- und Handelsrecht denkbar ist. Berücksichtigt werden dabei auch internationale Erfordernisse.
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