Für Abschlussadressaten sind die Umsatzerlöse einer der bedeutsamsten Posten des Jahresabschlusses. Sie gelten als eine der wichtigsten Vergleichsgrößen, dienen z. T. zur Ermittlung vom Unternehmenswert und bilden die Basis diverser Unternehmenskennzahlen. Mit dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz wurden die Umsatzerlöse neu definiert und damit nach dem Bilanzrichtlinien-Gesetz von 1985 erstmalig wesentliche Ausweisvorschriften zur handelsrechtlichen Gewinn- und Verlust-Rechnung modifiziert. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, inwiefern die Gesetzesänderung die Subjektivität beim Umsatzausweis einschränkt. Mittels einer deskriptiven Analyse anhand der im HDAX gelisteten Unternehmen werden die Auswirkungen der Neudefinition aus unterschiedlichsten Perspektiven quantifiziert und etwaige bilanzpolitische Spielräume im Zuge der Gesetzesänderung aufgezeigt.