Der Autor nimmt unter der Prämisse eines wirksamen Anlegerschutzes eine Neukonzeptionierung des Anlegerbegriffes und eine Neuverortung der Ad-hoc-Publizität im Rahmen der Unternehmenspublizität vor. Auf dieser Grundlage entwickelt er Grundsätze ordnungsgemäßer Ad-hoc-Publizität, die als dogmatischer Überbau zu
15 WpHG den systemischen Schwächen der Ad-hoc-Publizität des
15 WpHG entgegentreten sollen. Anhand dieser Grundsätze ordnungsgemäßer Ad-hoc-Publizität erfolgt eine umfassende Evaluation des
15 WpHG und des Enforcements im Bereich der Ad-hoc-Publizität. Im Vordergrund stehen dabei die Anwendbarkeit des
15 WpHG auf ökonomische Sachverhalte wie die Pro-Forma-Kennzahlen, das Enforcement durch die BAFin und die Möglichkeit einer externen Prüfung der Ad-hoc-Publizität.
15 WpHG den systemischen Schwächen der Ad-hoc-Publizität des
15 WpHG entgegentreten sollen. Anhand dieser Grundsätze ordnungsgemäßer Ad-hoc-Publizität erfolgt eine umfassende Evaluation des
15 WpHG und des Enforcements im Bereich der Ad-hoc-Publizität. Im Vordergrund stehen dabei die Anwendbarkeit des
15 WpHG auf ökonomische Sachverhalte wie die Pro-Forma-Kennzahlen, das Enforcement durch die BAFin und die Möglichkeit einer externen Prüfung der Ad-hoc-Publizität.