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Das internationale Rechtssystem hat Menschen mit Behinderungen in eine neue Position gebracht, in der sie als Subjekte anerkannt werden, die in der Lage sind, persönliche Rechte und Eigentumsrechte gleichberechtigt mit anderen auszuüben, soweit ihre Fähigkeiten dies zulassen. Dieser normative Wandel bedeutete einen Bruch mit dem alten Rechtsparadigma, in dem die Kategorien von Geschäftsfähigkeit und Geschäftsunfähigkeit absolut waren und man entweder fähig oder unfähig war. Uruguay als Unterzeichner dieses internationalen Rechtssystems konnte sich diesem Prozess nicht entziehen und…mehr

Produktbeschreibung
Das internationale Rechtssystem hat Menschen mit Behinderungen in eine neue Position gebracht, in der sie als Subjekte anerkannt werden, die in der Lage sind, persönliche Rechte und Eigentumsrechte gleichberechtigt mit anderen auszuüben, soweit ihre Fähigkeiten dies zulassen. Dieser normative Wandel bedeutete einen Bruch mit dem alten Rechtsparadigma, in dem die Kategorien von Geschäftsfähigkeit und Geschäftsunfähigkeit absolut waren und man entweder fähig oder unfähig war. Uruguay als Unterzeichner dieses internationalen Rechtssystems konnte sich diesem Prozess nicht entziehen und verabschiedete daher das Gesetz Nr. 19.529 über geistige Gesundheit, das eine seit mehr als 80 Jahren geltende Regelung hinter sich lässt und versucht, sie mit den internationalen Konventionen in Einklang zu bringen.
Autorenporträt
Docteur en droit (2005) de l'Université de Montevideo, Master en droit administratif économique (2011) de l'Université de Montevideo, Diplôme d'enseignement universitaire (2012) de l'Université de Montevideo, Professeur adjoint de droit administratif, Université de Montevideo et Professeur postuniversitaire de gestion des entreprises publiques UDELAR.