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Basierend auf einer funktionalen Rechtsvergleichung erforscht diese Arbeit neue Ansätze zur Förderung der weiterhin unerreichten Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern. Hierzu wird zunächst im Rahmen einer akteurszentrierten Untersuchung aufgezeigt, dass sich vor allem die Arbeitgeber und die behördliche Diskriminierungsbekämpfung als Anknüpfungspunkte für neue Entgeltgleichheitsregeln eignen. Daran anknüpfend werden drei Ansätze aus dem angelsächsischen Rechtsraum analysiert, die Arbeitgeber zur Durchführung von Entgeltprüfverfahren anhalten sollen: eine Einrede gegen…mehr

Produktbeschreibung
Basierend auf einer funktionalen Rechtsvergleichung erforscht diese Arbeit neue Ansätze zur Förderung der weiterhin unerreichten Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern. Hierzu wird zunächst im Rahmen einer akteurszentrierten Untersuchung aufgezeigt, dass sich vor allem die Arbeitgeber und die behördliche Diskriminierungsbekämpfung als Anknüpfungspunkte für neue Entgeltgleichheitsregeln eignen. Daran anknüpfend werden drei Ansätze aus dem angelsächsischen Rechtsraum analysiert, die Arbeitgeber zur Durchführung von Entgeltprüfverfahren anhalten sollen: eine Einrede gegen Entgeltgleichheitsklagen bei Durchführung eines Prüfverfahrens, eine Prüfungspflicht sowie eine gerichtliche Prüfungsanordnung bei Feststellung einer Diskriminierung. Im Anschluss wird in einer von drei Behördenmodellen (EEOC, EHRC, PEO) ausgehenden Analyse herausgearbeitet, dass für die Entgeltdiskriminierungsbekämpfung eine unabhängige, auf die Arbeitswelt fokussierte und mit speziellen Ermittlungs- und Durchsetzungsbefugnissen ausgestattete Bundesbehörde eingesetzt werden sollte.
Autorenporträt
Hagen Trübenbach studierte Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht an der Justus-Liebig-Universität Gießen, der ¿stanbul Üniversitesi und der University of Wisconsin (Madison). Im Anschluss an das Erste Juristische Staatsexamen promovierte er in Gießen als Promotionsstipendiat der Heinrich-Böll-Stiftung am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Rechtsgeschichte unter Prof. Dr. Thorsten Keiser. Anschließend absolvierte er sein Referendariat in Hessen. Seit Oktober 2023 ist er als Rechtsanwalt bei CMS Hasche Sigle in Frankfurt a.M. in der Abteilung Arbeitsrecht tätig.