Das International Accounting Standards Board hat im Februar 2004 einen Bilanzierungsstandard zu aktienbasierten Vergütungssystemen veröffentlicht. Dieser sieht vor, dass die mit Aktienoptionsprogrammen verbundenen Kosten in der Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisen sind. Die Europäische Kommission will, dass die Aktionäre auf die Bezüge von Führungskräften Einfluss nehmen können. Die Aktionäre sollen das Recht erhalten, in der Hauptversammlung über die Rahmenbedingungen aktienbasierter Vergütungen zu entscheiden. Aktienoptionsprogramme sind nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs nicht für Aufsichtsräte geeignet. Die Richter haben entschieden, dass die Vergütung des Kontrollgremiums eines Unternehmens nicht von der Entwicklung des Aktienkurses abhängen dürfe.
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