Im März 2004 veröffentlichte der IASB eine neue Vorschrift zur Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen sowie hiermit im Zusammenhang stehende Änderungen der IAS 36 und IAS 38. Die mit den neuen Regeln einhergehenden Änderungen in der Bilanzierung von Unternehmensfusionen sind wesentlich und betreffen folgende Bereiche: nur noch eine zulässige Konsolidierungsmethode, Abschaffung der Abschreibung eines Goodwills und Pflicht zur Durchführung einer Werthaltigkeitsprüfung. In der Vergangenheit enthielt der Goodwill häufig auch immaterielle Vermögenswerte, die gesondert aktivierungspflichtig gewesen wären. Die neuen Bilanzierungsvorschriften legen fest, dass alle identifizierbaren immateriellen Vermögenswerte zwingend separat vom Goodwill auszuweisen sind.
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