Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Geschichte - Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: 1,3, Universität Trier (Fachbereich III Alte Geschichte), Veranstaltung: Die Christenverfolgungen im Römischen Reich, 6 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Die Arbeit setzt sich mit der These der Theologin A.Reichert aus dem Jahre 2002 auseinander, welche im Statthalter Plinius, in dessen Art, wie es ihm mit seiner Anfrage gelingt, Kaiser Trajan von seiner Vorgehensweise gegenüber den Christen in seiner Provinz zu überzeugen, den Urheber der Christenprozesse im Römischen Reiche sieht. Demgegenüber steht die traditionelle Auffassung der Alten Geschichte, welche bereits mit Kaiser Nero oder mit Kaiser Domitian den Beginn der Christenprozesse datiert. , Abstract: Die Neutestamentlerin Angelika Reichert hat die Diskussion um den Beginn der Christenprozesse im Römischen Reich mit ihrem 2002 erschienen Aufsatz Durchdachte Konfusion. Plinius, Traian und das Christentum neu entfacht. Davon ausgehend, dass zu Beginn des zweiten Jahrhunderts nach Christus weder ein Gesetz zur Strafbarkeit des Christentums noch eine bestimme Rechtspraxis der Statthalter in den römischen Provinzen im Umgang mit angezeigten Christen existiert habe, behauptet die Theologin in ihrem Aufsatz, es sei der Statthalter Plinius der Jüngere der Provinz Pontus-Bithynien gewesen, dem es durch seine geschickte suggestiv-literarische Darstellungsweise seiner Anfrage an den Kaiser (um 111/112 n.Chr.) gelungen sei, Kaiser Traian dahingehend zu überreden, seine individuelle Vorgehensweise gegenüber den vermehrt in seiner Provinz angezeigten Christen rechtlich von höchster Stelle billigen und bestätigen zu lassen und so zur juristischen Grundlage für den Umgang mit Christen im Römischen Reich schlechthin werden zu lassen. Diese Sichtweise, die vor allem Plinius Absichten, gestützt auf die besondere literarische Gestaltung seiner Anfrage, betont, ist sowohl auf Zustimmung wie auch auf weitgehende Ablehnung gestoßen. Vor allem der Althistoriker Joachim Molthagen kritisiert sowohl die Annahmen als auch die Schlussfolgerungen dieses Neuansatzes. So weist Molthagen in seinem Antwortaufsatz darauf hin, dass es schon wahrscheinlich zur Zeit des Plinius eine feste Rechtspraxis im Umgang mit angezeigten Christen gegeben habe, an die der Statthalter Plinius anknüpfte, mit der Folge, dass er gerade auch in Anbetracht der hohen Bedeutung der Rechtseinheitlichkeit und -sicherheit im Römischen Reich zur Zeit Kaiser Traians keineswegs so eigenmächtig gegenüber den Christen agieren konnte wie Reicherts Neuansatz suggeriert. Im folgenden Aufsatz sollen die beiden konträren Positionen gegenüber gestellt werden. Dabei soll deutlich werden, worin die zentralen Streitpunkte bei der Interpretation des Plinius-Briefes an Trajan bestehen und welche zentralen Argumente jeweils Reichert und Molthagen für ihre Position hervorbringen. In einem abschließenden Fazit soll dann der Frage nachgegangen werden, welche Interpretation des Plinius-Briefes überzeugender ist.
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