Studienarbeit aus dem Jahr 1993 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,0, Technische Universität Darmstadt (Unbekannt), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Problemstellung:
Daß die Krankheit des Arbeitnehmers prinzipiell eine Kündigung rechtfertigen kann, ist in Rechtsprechung und Literatur einhellig anerkannt. Spannend ist die Frage, in welchem Umfang der Arbeitgeber - unter Berücksichtigung seiner Fürsorgepflicht - eine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit aufgrund von Krankheit hinzunehmen hat.
Die Entwicklung der Rechtsprechung zu den vier Fallgruppen innerhalb der krankheitsbedingten Kündigung wird in der vorliegenden Studienarbeit anhand von einigen Praxisfällen beleuchtet. Dabei zieht sich die Prognose des Gesundheitszustandes und der dadurch verursachten betrieblichen Beeinträchtigungen als zentrale Problematik einer Kündigung wegen Krankheit durch die gesamte Untersuchung.
Die Grundsätze der krankheitsbedingten Kündigung als ultima ratio und als Einzelfall verbieten schematisierende Raster, so daß vom BAG auch für die ordentliche Kündigung eine Interessenabwägung (bei der außerordentlichen Kündigung ist die Unzumutbarkeitsprüfung gesetzlich verankert) gefordert wird. Die Beurteilung der sozialen Rechtfertigung von krankheitsbedingten Kündigungen erfolgt nach einem Drei-Stufen-Schema, welches zahlreiche Fragen aufwirft:
- Welche Indizien sprechen für eine negative Zukunftsprognose; in welchem Zeitpunkt muß die Prognose abgegeben werden?
- Was sind "erhebliche Beeinträchtigungen der betrieblichen Interessen"; inwiefern bzw. in welchem Umfang sind Lohnfortzahlungskosten dabei relevant?
- Welche Arbeitnehmerinteressen sind im Rahmen der Interessenabwägung zu beachten?
- Sind die verschiedenen Interessengewichtungen irgendwie zu quantifizieren?
- Welche milderen Maßnahmen sind dem Arbeitgeber vor einer krankheitsbedingten Kündigung ggf. zumutbar?
- In welchen Fällen führt die Abwägung von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen zu einer "unzumutbaren Belastung", so daß die vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung sozial gerechtfertigt ist?
- Wie ist die Darlegungs- und Beweislast in den prozeßrechtlichen Verfahrensstufen verteilt?
Die Untersuchung ergibt, daß sich in jüngerer Zeit einige Grundsätze herausgebildet haben, die die Zulässigkeit einer krankheitsbedingten Kündigung für die Betroffenen zumindest annähernd prognostizierbar machen.
Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
Einleitung
A.Problemstellung und Begriffsklärung
B.Wirtschaftliche Bedeutung der krankheitsbedingten Fehlzeiten
C.Zwischenergebnis
Hauptteil
A.Die Krankheit im Kündigungsrecht
I.Krankheitsbegriff
1.Problemstellung
2.Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit
II.Kündigungsrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit Krankheit
III.Kündigungsrechtlich problematische Krankheitslagen
1.Suchtkrankheiten am Beispiel Alkoholismus
2.Aids
B.Die personenbedingte ordentliche Kündigung wegen Krankheit
I.Problemstellung
1.Zulassungsvoraussetzungen der ordentlichen krankheitsbedingten Kündigung
2.Krankheit als in der Person des Arbeitnehmers liegender Kündigungsgrund
3.Zwischenergebnis
II.Die kündigungsrechtlich erheblichen Krankheitstypen
1.Häufige Kurzerkrankungen
a)Begriffsklärung
b)Negative Gesundheitsprognose
c)Erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen
d)Interessenabwägung
e)Fazit
2.Langanhaltende Krankheit
a)Begriffsklärung
b)Negative Gesundheitsprognose
c)Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für das Vorliegen des Kündigungsgrundes
d)Betriebliche Auswirkungen
e)Interessenabwägung
f)Fazit
3.Krankheitsbedingte Minderung der Leistungsfähigkeit
a)Begriffsklärung
b)Besonderheiten der Drei-Stu...
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Daß die Krankheit des Arbeitnehmers prinzipiell eine Kündigung rechtfertigen kann, ist in Rechtsprechung und Literatur einhellig anerkannt. Spannend ist die Frage, in welchem Umfang der Arbeitgeber - unter Berücksichtigung seiner Fürsorgepflicht - eine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit aufgrund von Krankheit hinzunehmen hat.
Die Entwicklung der Rechtsprechung zu den vier Fallgruppen innerhalb der krankheitsbedingten Kündigung wird in der vorliegenden Studienarbeit anhand von einigen Praxisfällen beleuchtet. Dabei zieht sich die Prognose des Gesundheitszustandes und der dadurch verursachten betrieblichen Beeinträchtigungen als zentrale Problematik einer Kündigung wegen Krankheit durch die gesamte Untersuchung.
Die Grundsätze der krankheitsbedingten Kündigung als ultima ratio und als Einzelfall verbieten schematisierende Raster, so daß vom BAG auch für die ordentliche Kündigung eine Interessenabwägung (bei der außerordentlichen Kündigung ist die Unzumutbarkeitsprüfung gesetzlich verankert) gefordert wird. Die Beurteilung der sozialen Rechtfertigung von krankheitsbedingten Kündigungen erfolgt nach einem Drei-Stufen-Schema, welches zahlreiche Fragen aufwirft:
- Welche Indizien sprechen für eine negative Zukunftsprognose; in welchem Zeitpunkt muß die Prognose abgegeben werden?
- Was sind "erhebliche Beeinträchtigungen der betrieblichen Interessen"; inwiefern bzw. in welchem Umfang sind Lohnfortzahlungskosten dabei relevant?
- Welche Arbeitnehmerinteressen sind im Rahmen der Interessenabwägung zu beachten?
- Sind die verschiedenen Interessengewichtungen irgendwie zu quantifizieren?
- Welche milderen Maßnahmen sind dem Arbeitgeber vor einer krankheitsbedingten Kündigung ggf. zumutbar?
- In welchen Fällen führt die Abwägung von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen zu einer "unzumutbaren Belastung", so daß die vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung sozial gerechtfertigt ist?
- Wie ist die Darlegungs- und Beweislast in den prozeßrechtlichen Verfahrensstufen verteilt?
Die Untersuchung ergibt, daß sich in jüngerer Zeit einige Grundsätze herausgebildet haben, die die Zulässigkeit einer krankheitsbedingten Kündigung für die Betroffenen zumindest annähernd prognostizierbar machen.
Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
Einleitung
A.Problemstellung und Begriffsklärung
B.Wirtschaftliche Bedeutung der krankheitsbedingten Fehlzeiten
C.Zwischenergebnis
Hauptteil
A.Die Krankheit im Kündigungsrecht
I.Krankheitsbegriff
1.Problemstellung
2.Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit
II.Kündigungsrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit Krankheit
III.Kündigungsrechtlich problematische Krankheitslagen
1.Suchtkrankheiten am Beispiel Alkoholismus
2.Aids
B.Die personenbedingte ordentliche Kündigung wegen Krankheit
I.Problemstellung
1.Zulassungsvoraussetzungen der ordentlichen krankheitsbedingten Kündigung
2.Krankheit als in der Person des Arbeitnehmers liegender Kündigungsgrund
3.Zwischenergebnis
II.Die kündigungsrechtlich erheblichen Krankheitstypen
1.Häufige Kurzerkrankungen
a)Begriffsklärung
b)Negative Gesundheitsprognose
c)Erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen
d)Interessenabwägung
e)Fazit
2.Langanhaltende Krankheit
a)Begriffsklärung
b)Negative Gesundheitsprognose
c)Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für das Vorliegen des Kündigungsgrundes
d)Betriebliche Auswirkungen
e)Interessenabwägung
f)Fazit
3.Krankheitsbedingte Minderung der Leistungsfähigkeit
a)Begriffsklärung
b)Besonderheiten der Drei-Stu...
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