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Die zwischenzeitlich mehrfach überarbeitete Transparenzrichtlinie soll in der EU für eine Verbesserung und Harmonisierung der Transparenz- und Informationsanforderungen sorgen. Letztmals wurde sie 2013 durch die Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie, die bis Ende November 2015 in nationales Recht zu transformieren war, angepasst. Ihre kapitalmarktrechtlichen Neuregelungen und die Transformation in deutsches Recht werden im ersten Teil des vorliegenden Buches diskutiert.
Im zweiten Teil des Werkes werden Neuerungen im Insiderrecht kritisch gewürdigt. Zur Schaffung einer Europäischen
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Produktbeschreibung
Die zwischenzeitlich mehrfach überarbeitete Transparenzrichtlinie soll in der EU für eine Verbesserung und Harmonisierung der Transparenz- und Informationsanforderungen sorgen. Letztmals wurde sie 2013 durch die Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie, die bis Ende November 2015 in nationales Recht zu transformieren war, angepasst. Ihre kapitalmarktrechtlichen Neuregelungen und die Transformation in deutsches Recht werden im ersten Teil des vorliegenden Buches diskutiert.

Im zweiten Teil des Werkes werden Neuerungen im Insiderrecht kritisch gewürdigt. Zur Schaffung einer Europäischen Kapitalmarktunion wurden 2014 die Marktmissbrauchsverordnung und die Marktmissbrauchssanktionsrichtlinie als Marktmissbrauchsrechtsakte verabschiedet. Mit ihrem Inkrafttreten Mitte 2016 werden sie eine neue Ära des europäischen Insiderrechts einläuten. Einführend geht der Autor zuvor auf die bis Mitte 2016 geltenden Insiderregelungen des WpHG ein. Anschließend wird die jüngere Entwicklung des Insiderrechts in Rechtsprechung und Literatur betrachtet. Die neuen Regelungen des Insiderverbots und der Ad-hoc-Publizitätspflicht werden anschließend erörtert.
Autorenporträt
Philipp A. Schulze (stud. LL. M. & stud. M. Sc., B. Sc. & LL. B.), wurde 1990 in Radevormwald geboren. Nach erfolgreichem Abschluss seiner Berufsausbildung bei einer Düsseldorfer Bank entschied sich der Autor, seine fachlichen Qualifikationen im Bereich der Wirtschafts- und Rechtswissenschaften weiter auszubauen. Von 2011 bis 2015 studierte er Volkswirtschaftslehre (B. Sc.) an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und Rechtswissenschaft (LL. B.) an der FernUniversität Hagen. Beides wird von 2015 bis 2017 durch Masterstudiengänge der Betriebswirtschaftslehre (M. Sc.), insb. Accounting & Taxation, und Wirtschaftsrecht (LL. M.) vertieft. Fasziniert von den Überschneidungen dieser beiden Disziplinen, sammelte Schulze bereits während seines Studiums weitere praktische Erfahrungen im Bereich Finanzen, Steuern und Recht bei einer Bank, mittelständischen und Big Four Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie einer Großkanzlei. Aufgrund seiner beiden Studiengänge und verstärkt durch die Berufserfahrung entwickelte der Autor ein besonderes Interesse am Thema M&A.