Skript aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Pflegemanagement / Sozialmanagement, , Sprache: Deutsch, Abstract: Die bisherige Definition von Pflegebedürftigkeit ist in der Fachwelt und bei den Betroffenen in der Kritik. Ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt ist im bisherigen Verfahren abhängig von der Ermittlung des minutengenauen Zeitaufwands für die pflegerische Versorgung durch Laien. Wird in den für die Pflegebedürftigkeit relevanten Aspekten (Körperpflege, Ernährung, Mobili- tät und hauswirtschaftliche Versorgung) ein zeitlicher Hilfebedarf von wochendurchschnittlich 90 Minuten, wobei 45 Minuten auf die Grundpflege (Körperpflege, Ernährung und Mobilität) anfallen müssen, ermittelt, so ist die Person bisher als pflegebedürftig anzusehen.Dieses Vorgehen bei der Feststellung von Pflegebedürftigkeit war von Anfang an umstritten. Von Seiten der Pflegewissenschaft ist der Begriff aufgrund seiner sehr verrichtungsbezogenen und körperbezogenen Einseitigkeit als zu eng betrachtet. Pflegewissenschaftlich betrachtet wird Pflegebedürftigkeit als ein Hilfebedarf in Bezug auf ein differenziertes Menschenbild gesehen. Verstärkt hat diese Kritik zudem die Entwicklung der Pflegetheorien in den letzten 20 Jahren, in denen sich die Pflege verstärkt als akademische Wissenschaft wahrnimmt.Dieses Verfahren hat einen sehr großen Einfluss auf die heutige Pflege und deren methodischen Grundlagen. So orientieren sich Pflegeplanung und Pflegedokumentation stark an den Verrichtungen. Dieser somatisch geprägte Pflegebedürftigkeitsbegriff führte durch den starken Verrichtungsbezug dazu, dass Menschen mit körperlichem Hilfebedarf gegenüber kognitiv und psychisch beeinträchtigten Menschen tendenziell bevorzugt wurden. Zudem ist der Begriff sehr defizitorientiert und nach derzeitigem pflegewissenschaftlichem Wissen nicht ausreichend pflegefachlich fundiert.
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