Examensarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 14 Punkte (1,3), Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (Juristischer Bereich der Juristischen und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät), Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Schwerpunktbereichsarbeit im Bereich Forensische Praxis, Wahlbereich transnationale Rechtsverfolgung, beschäftigt sich mit der Reform der Europäischen Insolvenzverordnung (EuInsVO) wie sie im Reformvorschlag der Europäischen Kommission vom 12.12.2012 (COM(2012) 744 final) angelegt ist. Sie behandelt hierzu zunächst die Schwierigkeiten, welche sich im Rahmen der Anwendung der bisherigen Verordnung in der Praxis gezeigt haben. Im Anschluss werden die von der Kommission vorgeschlagenen Änderungen vorgestellt und - insbesondere im Hinblick auf die Lösung der zuvor dargestellten Probleme - bewertet. Abschließend enthält die Arbeit einen Ausblick auf mögliche künftige Reformen und Entwicklungen im Europäischen Insolvenzrecht.
Durch die vorgeschlagenen Änderungen soll die Effizienz und Effektivität von grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren maßgeblich gesteigert werden, was nach Aussage der Kommission jährlich ca. 50.000 Unternehmen betreffen würde. Maßgebliches Ziel der Reform ist die Abkehr von der Unternehmensliquidation hin zu einer europäischen "Rettungs- und Sanierungskultur". Damit soll v.a. auch der Kurs nachgezeichnet werden, den viele nationale Insolvenzrechtsordnungen in den letzten Jahren beschritten hätten. Im deutschen Rechtsraum ist hier insbesondere das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) zu nennen.
Gerade in Zeiten fortwährender Wirtschaftskrisen, Bankenrettungen und Staatsverschuldungen können selbst rentable Unternehmen schnell - häufig sogar unverschuldet - in eine wirtschaftliche Schieflage geraten. Durch die nachfolgende Insolvenz und Zerschlagung gehen jährlich ca. 1,7 Millionen Arbeitsplätze in der EU verloren.
Daneben kommt es aber auch zu einer erheblichen Einbuße an wirtschaftlichen Werten, da der Zerschlagungswert eines Unternehmens regelmäßig beträchtlich unter dessen Fortführungswert liegen wird. Letzterer kann jedoch nur durch eine Sanierung des angeschlagenen Unternehmens realisiert werden.
Durch die Reform des bestehenden Europäischen Insolvenzrechts beabsichtigt die Europäische Kommission günstigere Rahmenbedingungen für angeschlagene Unternehmen zu schaffen und somit redlichen Unternehmern eine "zweite Chance" zu ermöglichen.
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Durch die vorgeschlagenen Änderungen soll die Effizienz und Effektivität von grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren maßgeblich gesteigert werden, was nach Aussage der Kommission jährlich ca. 50.000 Unternehmen betreffen würde. Maßgebliches Ziel der Reform ist die Abkehr von der Unternehmensliquidation hin zu einer europäischen "Rettungs- und Sanierungskultur". Damit soll v.a. auch der Kurs nachgezeichnet werden, den viele nationale Insolvenzrechtsordnungen in den letzten Jahren beschritten hätten. Im deutschen Rechtsraum ist hier insbesondere das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) zu nennen.
Gerade in Zeiten fortwährender Wirtschaftskrisen, Bankenrettungen und Staatsverschuldungen können selbst rentable Unternehmen schnell - häufig sogar unverschuldet - in eine wirtschaftliche Schieflage geraten. Durch die nachfolgende Insolvenz und Zerschlagung gehen jährlich ca. 1,7 Millionen Arbeitsplätze in der EU verloren.
Daneben kommt es aber auch zu einer erheblichen Einbuße an wirtschaftlichen Werten, da der Zerschlagungswert eines Unternehmens regelmäßig beträchtlich unter dessen Fortführungswert liegen wird. Letzterer kann jedoch nur durch eine Sanierung des angeschlagenen Unternehmens realisiert werden.
Durch die Reform des bestehenden Europäischen Insolvenzrechts beabsichtigt die Europäische Kommission günstigere Rahmenbedingungen für angeschlagene Unternehmen zu schaffen und somit redlichen Unternehmern eine "zweite Chance" zu ermöglichen.
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