Der Bund hat von seinem Recht Gebrauch gemacht, einheitliche Regelungen in Kernbereichen des Dienstrechts für die Beamtinnen und Beamten der Länder und der Kommunen zu erlassen:Voraussetzungen und Formen zur Begründung und Beendigung der unterschiedlichen BeamtenverhältnisseLänderübergreifende Abordnungen und VersetzungenZuweisung von Beamtinnen und Beamten an private EinrichtungenDie statusprägenden Pflichten und Rechte der Beamtinnen und BeamtenMit Erläuterung zur neuen Rechtslage sowie ausgewählten Urteilen.
"Der schnelle und vor allem zuverlässige Einstieg ins neue Beamtenrecht." Achim Richter, Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Mönchengladbach
"Verständlich und praxisnah" kosDirekt - kommunaler Online-Service
"Zuverlässige Orientierung in allen statusrechtlichen Fragestellungen." Amtsblatt der Regierung von Unterfranken
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