Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Geschichte Europa - Deutschland - Nachkriegszeit, Kalter Krieg, Note: 2,0, Universität Mannheim (Seminar für Neuere Geschichte), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Bundesrepublik Deutschland ist ein föderativer Staat, doch über ihre bestehenden innergebietlichen Ländergrenzen herrschte bei weitem nicht immer Einigkeit. Unmittelbar nach der deutschen Kapitulation und der Besetzung durch die Alliierten teilten die vier Besatzungsmächte die Grenzen der Zonen vor allem nach militärischen Aspekten ein. Somit wurden neue Länder geschaffen (z.B. Württemberg-Baden), Gebiete abgetrennt (z.B. die Pfalz von Bayern), Länder verloren ihre Eigenständigkeit (z.B. Schaumburg-Lippe) oder wurden gar ganz aufgelöst (z.B. Preußen). Um diese willkürliche Einteilung der Alliierten später zu korrigieren verankerte der Parlamentarische Rat Artikel 29 im Grundgesetz, der sich ausschließlich um die Neugliederung Deutschlands kümmern sollte. Doch über all die Jahre hinweg entstanden immer nur wieder Debatten und Probleme um die Neugliederungsdiskussion, gehandelt hat die Bundesregierung selten. Hierbei ließ sie Paragraphen und Fristen außer Acht, verzögerte Volksentscheide oder setzte sich gar über sie hinweg. Durch das Erlassen neuer Bundesgesetze wurde altes Fehlverhalten korrigiert, oft nur grenzwärtig am Verfassungsbruch vorbei. Auch heute, 57 Jahre nach der Gründung der BRD, kam es zu keiner Neugliederung aufgrund von Artikel 29. Diese Seminararbeit soll die Rechtssituation der Neugliederung der BRD darstellen, von ihren Anfängen - mit dem in Kraft treten des Grundgesetzes - über die Volksbegehren bis zum Hessen-Urteil 1961 und den langen Weg zu den Volksentscheiden 1970 und 1975 bis hin zu der Kann-Bestimmung 1976, welche die Diskussion über die Neugliederung vorerst beruhigte. Dargestellt werden soll auch die einzig gelungene Fusion - die Entstehung des Südweststaates -, welche jedoch bei weitem kein Mustermodell war. Die Thematisierung der Seminararbeit orientiert sich hierbei immer streng am Grundgesetz und an der vorgebenden Rechtslage. Welche Fehler hat die Bundesregierung begangen? Welche Fristen hat sie nicht eingehalten? Welche Vorgaben von Artikel 29 wurden überschritten? War das Handeln der Regierung hierbei noch weitestgehend legal, oder machte sie sich gar einem Verfassungsbruch schuldig?
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