Die Problematik der geteilten Kassenaufsicht und der damit einhergehenden Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Krankenkassen gewann in jüngster Zeit an politischer Relevanz. Mögliche Wettbewerbsverzerrungen können für einzelne Krankenkassen auf der Einnahmenseite zu finanziellen Einbußen und auf der Leistungsseite zu Nachteilen hinsichtlich ihrer Positionierung bzw. Attraktivität für die Versicherten führen. Mehrere Krankenkassen, insbesondere die Ersatzkassen, erheben daher die Forderung, eine einheitliche Aufsichtspraxis über alle Krankenkassen sicherzustellen. In diesem Kontext möchte die…mehr
Die Problematik der geteilten Kassenaufsicht und der damit einhergehenden Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Krankenkassen gewann in jüngster Zeit an politischer Relevanz. Mögliche Wettbewerbsverzerrungen können für einzelne Krankenkassen auf der Einnahmenseite zu finanziellen Einbußen und auf der Leistungsseite zu Nachteilen hinsichtlich ihrer Positionierung bzw. Attraktivität für die Versicherten führen. Mehrere Krankenkassen, insbesondere die Ersatzkassen, erheben daher die Forderung, eine einheitliche Aufsichtspraxis über alle Krankenkassen sicherzustellen. In diesem Kontext möchte die DAK-Gesundheit die Frage klären, auf welchen ökonomischen sowie juristisch zulässigen Wegen durch Steigerung der Wettbewerbsneutralität und Effizienz der Kassenaufsicht in der GKV faire Wettbewerbsbedingungen hergestellt werden können. Die Gutachter beantworten die Fragen in getrennten Schritten unter ökonomischen und juristischen Aspekten. Während bei der ökonomischen Betrachtung der Abbau von Wettbewerbsverzerrungen und Effizienzverlusten im Mittelpunkt steht, befasst sich der juristische Teil mit den verfassungs- und sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und legt dabei die Möglichkeiten und Grenzen einer optimierten Kassenaufsicht dar."Als es noch über 1000 Krankenkassen gab, war die Arbeitsteilung zwischen dem Bundesversicherungsamt und den Aufsichtsbehörden der Länder durchaus sachgerecht. Angesichts von heute nur noch gut 100 Kassen und aufgrund der gestiegenen aufsichtsrechtlichen Anforderungen durch den Gesundheitsfonds ist die geteilte Zuständigkeit nicht mehr effizient und führt zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen." so Andreas Storm, Vorstandsvorsitzender der DAK-Gesundheit.
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Beiträge zur Gesundheitsökonomie und Versorgungsforschung 18
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Autorenporträt
Prof. Dr. Eberhard WilleEmeritus für Volkswirtschaftslehre, insb. Finanzwissenschaft an der Universität Mannheim, Fakultät für Rechtswissenschaften und Volkswirtschaftslehre. Stellvertretender Vorsitzender des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Einwicklung im Gesundheitswesen.
Prof. Dr. Gregor Thüsing LL.M. (Harvard), Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit der Universität Bonn. Regelmäßig als Sachverständiger bei Anhörungen verschiedener Ausschüsse des Bundestages tätig.
Andreas Storm ist Vorsitzender des Vorstandes der DAK-Gesundheit.
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