Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: keine, Berufsakademie Sachsen in Dresden, Sprache: Deutsch, Abstract: 1 AusgangssituationDer Gesetzgeber hat die einkommensteuerliche Behandlung von Kinderbetreuungskosten abdem Veranlagerungszeitraum 2007 durch das Gesetz zur steuerlichen Förderung vonWachstum und Beschäftigung neu geregelt.Bisher konnten Doppelverdiener nach § 33c EStG Kinderbetreuungskosten erst ab über1 548 EUR (höchstens 1 500 EUR/Kind) absetzen- Alleinerziehende erst ab über 774 EUR (höchstens750 EUR/Kind). Zusätzlich konnten darüber hinausgehende Aufwendungen für haushaltsnaheKinderbetreuung nach § 35a EStG geltend gemacht werden.[...]
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