Masterarbeit aus dem Jahr 2023 im Fachbereich Psychologie - Klinische Psychologie, Psychopathologie, Prävention, Note: 1,0, DIPLOMA Private Hochschulgesellschaft mbH (MEU ¿ DIE MULTIVERSITÄT), Veranstaltung: Master-Thesis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Forschungsfrage dieser Masterarbeit erörtert, inwieweit der eindeutige neurowissenschaftliche Nachweis der Dissoziativen Identitätsstörung in der weiteren Folge eine Relevanz für die Aussagepsychologie und damit für die Rechtsprechung haben kann. Könnte die Glaubhaftigkeitsbegutachtung neben der Befragung vor allem auch durch eine neurowissenschaftliche Untersuchung eine höhere Validität erhalten? Damit soll der Versuch unternommen werden, die Klinische und die Forensische Psychologie durch das Einbeziehen der Neurowissenschaft einander anzunähern und damit den Opfern sexualisierter Gewalt den straf- und sozialrechtlichen Weg zu ermöglichen, ohne befürchten zu müssen, dass damit deren Trauma verschlimmert wird. Einschränkend sei hier erwähnt, dass sich diese Masterarbeit auf die Dissoziative Identitätsstörung nach organisierter sexualisierter Gewalt fokussiert. Aufgrund der aktuellen Diskussion um den Vorwurf der fehlenden empirischen Evidenz für rituelle satanistische Gewalt-strukturen und Mind Control Techniken wird, trotz entsprechender Stellungnahmen des Betroffenenrats und der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs diese Thematik bewusst und explizit aus-genommen. Zudem sind diese strittigen Punkte für die Forschungsfrage nicht dezisiv. Doch zeigt die aktuelle Diskussion einmal mehr die Bedeutung dieses auch gesellschaftlich wichtigen Themas. Das Verständnis der Dissoziativen Identitätsstörung ist erst in jüngster Vergangenheit mit den Fortschritten der neurowissenschaftlichen Forschung und einer verbesserten Aussagekraft bildgebender Verfahren gewachsen. So zeigen Studien, dass die einzelnen Persönlichkeitszustände einer Dissoziativen Identitätsstörung neurobiologisch völlig unterschiedliche Aktivitätsmuster aufweisen, die sich zudem eindeutig von denen von Simulanten unterscheiden. In die Aussagepsychologie haben die Erkenntnisse jüngster Studien zur Neurobiologie der Dissoziativen Identitätsstörung noch nicht den entsprechenden Eingang gefunden. Vonseiten der Justiz wird daher an den seit fast 25 Jahre bestehenden Standards festgehalten.
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